Schwanger eingestellt - Kündigungsmöglichkeiten
Frau A. ist im fünftem Monat schwanger. Da sie vorher eine zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hatte, hat ihr vorheriger Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht verlängert. Somit ist Frau A. nun im dritten Monat ihrer Schwangerschaft arbeitslos geworden. Da sie auf das Geld angewiesen ist und sie auch gerne bis zum Mutterschutz arbeiten möchte, hat sie sich arbeitslos gemeldet. Das Arbeitsamt hat ihr auch Jobangebote zugesendet und Frau A. hat sich beworben.
Nun hatte sie ein Vorstellungsgespräch. Da man ihr die Schwangerschaft schon ansieht, hat sie dem zukünftigem Arbeitgeber auch ehrlich gesagt, dass sie schwanger ist. Da der Arbeitgeber dringend Kräfte braucht, Frau A. für den Job wirklich alle Voraussetzungen mitbringt und nicht schwanger der Glücksgriff überhaupt wäre und sie noch dazu sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten möchte und auch die Kinderversorgung gesichert ist, stellt der Arbeitgeber Frau A. ein.
Es ist ja gesetzlich geregelt, dass schwangere Frauen während der Schwangerschaft, während dem Mutterschutz und während der Erziehungszeit nicht kündbar sind. Selbst in der Probezeit ist es an sich nicht möglich, eine schwangere Mitarbeiterin zu kündigen. Nun weiß im genannten Fall aber der Arbeitgeber bereits bei Einstellung, dass die Mitarbeiterin schwanger ins Unternehmen einsteigt.
Ändert das was an den Kündigungsfristen? Wie wäre es zum Beispiel, wenn Frau A. nun nur eine Woche arbeitet und dann ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird? Oder wenn fest gestellt wird, dass der Arbeitgeber die Bedingungen für Schwangere nicht schaffen kann und er sie eigentlich frei stellen müsste oder ihr einen sicheren Arbeitsplatz anbieten müsste? Oder wenn die schwangere Mitarbeiterin absolut nicht geeignet ist und er sie nun gerne kündigen würde? Hat der Arbeitgeber Chancen, die Mitarbeiterin kündigen zu können oder stellt er quasi eine Mitarbeiterin an, die lange Zeit nicht kündbar ist?
Einer Schwangeren darf nicht gekündigt werden. Da gibt es keine Ausnahmen, weil Schwangere unter einem besonderen Schutz stehen, ohne Wenn und Aber. Aber warum stellt sich die Frage denn? Er hat sie doch in dem Wissen um ihre Schwangerschaft eingestellt. Selbst wenn sie bei der Einstellung gelogen hätte, dürfte er ihr nicht kündigen.
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