Sind die Aufgaben der Jugendämter kommunal unterschiedlich?

vom 21.04.2013, 07:36 Uhr

Ich führte kürzlich ein Gespräch mit meinem Bruder, der in einer anderen Stadt als ich wohnt. Zufällig kam dabei das Gespräch aufs Jugendamt. Unter uns wohnt nämlich eine Familie, die sich kürzlich getrennt hat. Die Mutter hat das Jugendamt eingeschaltet, weil sich der Vater, der die Kinder am Wochenende hat, sich ihrer Meinung nach nicht genug um sie kümmert.

Mein Bruder erzählte, dass das Jugendamt bei ihnen nicht Jugendamt, sondern Fachbereich Jugend nennt. Das Jugendamt untersteht ja den Kommunen. Regeln eigentlich die Kommunen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Jugendamtes? Dürfen sie das Amt nennen, wie sie wollen? Gibt es für jedes Jugendamt eigene eigene kommunale Gesetze und Organisationsstrukturen?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also wir haben hier ein Jugendamt, das dem Landkreis untersteht. Dazu gibt es aber auch den Fachbereich Kinder und Jugend, der zur Stadtverwaltung gehört. Demzufolge habt ihr vermutlich von zwei unterschiedlichen Ämtern gesprochen. Denn auch von meiner alten Heimat kenne ich es so, dass die Jugendämter der Kreisverwaltung unterstehen.

Wobei eben der genannte Fachbereich hier für die Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zuständig ist. Sie sind die übergeordnete Verwaltung für Kindergärten und Schulen. Dorthin kann man sich nicht wenden, wenn man Probleme mit dem Umgang zwischen Eltern und Kindern hat. Da ist das Jugendamt zuständig.

Dass dabei nun auch verschiedene Aufgabenbereiche vorhanden sind, dürfte klar sein. Immerhin ist das Jugendamt für die Familien zuständig und der Fachbereich Kinder und Jugend für die Einrichtungen, wo sich der Personenkreis aufhält.

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