Wie viel Steuern muss man auf Zinsen zahlen?
Weiß jemand wie viele Steuern man auf Zinsen bezahlen muss? Werden die dann automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt oder muss ich die selbst, gesondert bezahlen?
Du kannst einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank stellen. Für Ledige gilt der Höchstbetrag von 801 € und Verheiratet dürfen bis 1.602 € einen Freistellungsauftrag erteilen.
Wenn du bei mehreren Banken Kunde bist, mußt du die Summe aufteilen. Solltest du keinen Freistellungsauftrag erteilt haben oder die Summe deines Freistellungsauftrages bereits erreicht haben, führt die Bank automatisch 30 % Zinsabschlagssteuer plus Solidaritätszuschlag an das Finanzamt ab. Über die abgeführte Steuer bekommst du am Anfang des nächsten Jahres eine Steuerbescheinigung für das Finanzamt. Damit kannst du dir dann einen Teil der Steuer wiederholen beim Finanzamt falls dein persönlicher Steuersatz niedriger ist.
Da hätte ich noch mal eben eine Rückfrage. Ich meine gehört zu haben, dass der Freibetrags-Wert vor Kurzem gesenkt wurde. Sind die 801 Euro, die Du da nennst der momentan aktuelle Wert? Ich muss nämlich unbedingt auch mal meine Freistellungsaufträge überprüfen bzw. einen neuen anlegen, insofern würde mich das sehr interessieren und wenn wir hier schon offenbar eine Fachfrau haben... Dann frag ich halt einfach mal frech nach
erwischt, ich bin tatsächlich Bankerin, allerdings z.Zt. im Erziehungsurlaub. Die 801 € sind schon der aktuelle Freibetrag für Ledige. Falls du nur einen Freistellungsauftrag bei einer Bank hattest in voller Höhe, sollte dieser automatisch von der Bank angepaßt worden sein.
Die bisherigen Freistellungsaufträge wurden zum Stichtag 1. Januar 2007 von den Kreditinstituten automatisch auf 56,37% der bisherigen Summe gekürzt und u.U. auf den vollen Euro aufgerundet. Dies geschah, sofern der Steuerpflichtige nicht selbst aktiv wurde. Habe dir damit hoffentlich weiterhelfen können.
Oh wie praktisch! Hatte ich doch den richtigen "Riecher" mit der Fachfrau! Finde ich wirklich nett von Dir, dass Du uns Unwissenden hier weiter hilfst! Vielen lieben Dank dafür!
Und danke für Deine Antwort, liebe mausebaerin. Ich habe nun mal nachgesehen, der eine Freistellungsauftrag, den ich laufen habe, liegt deutlich unter diesen 801 Euro (und selbst dieser niedrige Betrag wird nie und nimmer ausgeschöpft - tja, wo nix is, kann auch nix dazu kommen ). Aber ich habe nun ein neues Konto eröffnet und muss dort unbedingt auch einen Freistellungsauftrag machen und Dank dieses Thread wurde ich daran erinnert. *freu*
Aber nun noch einmal eine andere Frage: Wer kontrolliert das denn, dass man insgesamt nicht mehr als die 801 Euro hat und vor allen Dingen wie? Bzw. woher weiß die Bank, dass ich die Maximalsumme schon erreicht habe und wann sie die Steuern auf Zinsen abführen muss?
Also zum einen sind die Banken verpflichtet einmal im Jahr die gestellten Freistellungsauftrag mit allen Daten an das Bundesamt für Finanzen zu melden. Dort laufen dann alle Freistellungsaufträge zusammen und so können die Damen und Herren vom Bundesamt kontrollieren wer wo und in welcher Höhe einen Freistellungsauftrag gestellt hat. Wenn dabei festgestellt wird, dass du z.B. überall einen Freistellungsauftrag in voller Höhe abgegeben hast oder du insgesamt die Höchstsumme überschreitest, dann bekommst du Post von deinem zuständigen Finanzamt mit der Bitte dies klarzustellen.
Dort kannst du dann z.B. angeben, dass es sich um einen Irrtum handelte. Da das Finanzamt aber auch seine speziellen Kunden kennt, kann es sein, dass dieser seine Einkommen der letzten 10 Jahre offenlegen muß.
Zum Zweiten, die Bank führt die Zinsabschlagsteuer anonym ab. Entweder weil kein Freistellungsauftrag vorhanden ist oder du deine angegeben Summe erreicht hast. Solltest du aber im nachhinein feststellen, dass du gar nicht die Höchstsumme ausgeschöpft hast oder du einen niedrigeren Steuersatz hast, dann kannst du die zuviel gezahlte Zinsabschlagsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dazu benötigst du die Steuerbescheinigung der Bank (wird automatisch erstellt wenn Zinsabschlagsteuer abgeführt wurde) und du mußt alle anderen Zinsen offenlegen. Das Finanzamt will schließlich prüfen, ob du alles richtig angegeben hast.
Man sollte aber dann der Vollständigkeit halber auch angeben, daß bei einer Guthabenverzinsung von 1% und weniger kein Zinsabschlag erhoben wird. Das Gleiche ist der Fall, wenn ein Betrag von 10€ nicht überschritten wird.
Normalerweise führt die Bank automatisch 25 Prozent Zinsabschlagsteuer zuzüglich Soli und Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Bis 801 Euro für Ledige und 1602 Euro Zinseinkünfte für Verheiratete pro Jahr stellt das Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung aus. Eine solche Bescheinigung gilt allerdings nur für eine Bank. Bei mehreren Banken müssen die Freibeträge daher aufgeteilt werden.
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