Gründe für Abmahnung für Mietwohnung

vom 17.04.2013, 12:11 Uhr

Im Arbeitsrecht kennt man es ja so, dass Arbeitgeber vor einer Kündigung für manches Verhalten des Arbeitnehmers eine Abmahnung ausstellen können. So ist es zum Beispiel üblich, den Arbeitnehmer durchaus erst Mal abzumahnen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu ändern, bevor man den Arbeitnehmer, wenn er sein Fehlverhalten nicht ändert, kündigt.

Kann ein Vermieter seine Mieter auch erst abmahnen, bevor er ihnen kündigt? Welche Gründe gibt es für eine Abmahnung? Wie wird die Abmahnung fest gehalten? Im Arbeitsleben wird das ja in der Personalakte vermerkt, aber gibt es so was bei Mietverhältnissen auch? Oder wird ein Vermieter immer gleich kündigen, wenn ihm etwas an seinen Mietern nicht mehr passt?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nur weil die Mieter nicht mehr passen, darf man nicht einfach das Mietverhältnis kündigen. Und gerade die Kündigung durch den Vermieter ist nun nicht wirklich einfach durchzusetzen. Aber der Vermieter darf seinen Mieter natürlich auch abmahnen. Diese Abmahnung wird dem Mieter in schriftlicher Form überreicht. Ob das der Vermieter persönlich macht oder halt per Brief, ist egal. Am Ende muss er nur beweisen können, dass sie der Mieter erhalten hat.

Eine Abmahnung kann es geben, wenn wiederholt die Miete unpünktlich oder gar nicht gezahlt wurde. Auch wenn sich Nachbarn beschweren, dass der Mieter zu viel Lärm macht, kann der Vermieter abmahnen. Allerdings benötigt der Vermieter keine vorherige Abmahnung um ein Mietverhältnis zu kündigen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ja, der Vermieter kann eine Abmahnung schreiben und dem Mieter zustellen. Darin enthalten könnten theoretisch alle Vorkommnisse sein, die dem Mietrecht entgegenstehen. Herumschreien, Krach machen, asoziales Verhalten. Wenn jemand seinen Pflichten in Form von Treppe putzen nicht nachkommt, andere Mieter anpöbelt, die Nachtruhe durch laute Musik und Türenschlagen stört. Betrunken im Hausflur liegt. Hunde hält, die den ganzen Tag bellen oder einen Papagei, der die anderen Mieter durch sein lautes Geplapper stört. Vielleicht würde auch ein Teich stören, in dem die Frösche Lauthals quaken. Das alles könnte zu einer Abmahnung führen. Was der Vermieter mit der Kopie der Abmahnung macht, wo er die abheftet, sollte den Mieter nicht interessieren.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Natürlich kann der Vermieter seine Mieter abmahnen, aber nur bei vernünftiger Begründung. Zum Beispiel wenn der Mieter sich wiederholt nicht an die Hausordnung hält oder die Miete nicht bezahlt. Der Vermieter kann auch bei mehrmaliger Abmahnung dem Mieter kündigen. Er darf aber seinem Mieter nicht einfach eine Abmahnung oder gar Kündigung schicken, wenn ihm seine Nase nicht passt.

Benutzeravatar

» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^