Sinn einer Rechtsschutzversicherung beruflich und privat
Ich habe hier eine Artikel über Rechtsschutzversicherungen gefunden. Denn ich bin mir nicht sicher, ob man die überhaupt braucht. Ich habe eine Privat- und eine Berufshaftpflicht; trotzdem sagt man mir manchmal, dass ich auch eine Rechtsschutzversicherung bräuchte, aber ich bin mir da unsicher.
Denn eigentlich gab s in meinem Leben noch nie eine Situation, in der ich das Bedürfnis gehabt hätte, andere zu verklagen. Selbst wenn ich mal eine Anwaltsauskunft bräuchte, kann ich da einen Bekannten fragen oder ich bezahle dann eben mal die 100 EUR Gebühr – das ist immer noch deutlich unter dem, was die Rechtsschutzversicherung im Jahr kosten würde (mindestens 150 – 200 EUR).
Ich glaube, dass die wesentlichen Risiken meiner Selbstständigkeit über die Berufshaftpflicht abgedeckt sind und insofern ich von mir auch keine gerichtlichen Auseinandersetzungen anstrebe, gibt es da eigentlich nichts, was eine Rechtsschutzversicherung erfordern würde. Zumindest fällt mir nichts ein. Das einzige, was mich vielleicht interessieren würde, wäre ein Verkehrsrechtsschutz, aber der ist ja beim ADAC dabei. Habt Ihr denn eine Rechtsschutzversicherung und habt Ihr diese auch schon einmal benötigt?
Ich war bisher froh, dass ich eine Rechtsschutzversicherung hatte. Das erste Mal hatte ich sie in Anspruch genommen, als ich mit einem fast neuen Auto nach einem Jahr in der Werkstatt war. Dort stellte man fest, dass falsche Querlenker eingebaut waren. Der Wagen war bei einer Mercedes Verkaufsfirma gekauft worden. Die neuen Reifen waren bis auf das Metallgeflecht innen abgefahren und ich hatte großes Glück.
Das zweite Mal war es ein unverschuldeter Unfall mit den Verkehrsbetrieben der Stadt. Ein drittes Mal war es ebenfalls ein unverschuldeter Unfall durch einen Autofahrer, der mich zwei Monate Krankenhausaufenthalt gekostet hat und fünf Jahre Schmerzen und Behandlungen.
In einer Eigentumsangelegenheit musste ich vor Jahren einen Anwalt hinzuziehen. Ein weiteres Mal vor Jahren bemühte ich einen Rechtsanwalt, weil ich das Geld für meine verkauften Bilder einer Ausstellung nicht bekam.
Zur Zeit läuft noch ein Verfahren wegen Betruges. Für die Pflege zweier Gräber waren im Voraus einige tausend DM und Euros gezahlt worden an ein Blumengeschäft, das die Grabpflege übernommen hatte. Da hatte ich Ende vergangenen Jahres Kenntnis bekommen, dass das langjährige Geschäft insolvent gegangen ist. Die Zahlungen hat der Inhaber in das Geschäft gesteckt, anstatt sie sicher anzulegen. So darf ich nun alles nochmals bezahlen. Wahrscheinlich werde ich von dem Geld nichts wieder sehen.
Gerade weil ich nun schon einige Sachen erlebt habe, wo ich schuldlos dran war, möchte ich die Versicherung nicht missen. Sie gibt mir einen gewissen Rückhalt. Die jährlichen Kosten liegen bei mir unter 70 Euro, da ich nicht für alle Risiken abgesichert bin und die Versicherung schon viele Jahre habe. Ich bin nicht der Typ, der gerne einen Rechtsanwalt aufsucht, nur wenn es nicht anders geht.
Das zweite Mal war es ein unverschuldeter Unfall mit den Verkehrsbetrieben der Stadt. Ein drittes Mal war es ebenfalls ein unverschuldeter Unfall durch einen Autofahrer, der mich zwei Monate Krankenhausaufenthalt gekostet hat und fünf Jahre Schmerzen und Behandlungen.
Das finde ich interessant; kannst Du bitte kurz beschreiben, was da passiert war? Hattest Du da die Rechtsschutzversicherung gebraucht, um die Schuldfrage eindeutig gerichtlich zu klären oder um Deinen Schaden am Auto bezahlt zu bekommen oder ging es da eher um beispielsweise Schmerzensgeld?
@Zitronengras, bei diesem Unfall war die Schuldfrage geklärt mit Polizei und mehreren Zeugen. So musste die Versicherung des Unfallverursachers zahlen. Die anderen Unfälle waren zwar ebenfalls mit Polizei geklärt. Aber ohne Versicherung hätte die Stadt nicht nach zwei Monaten gezahlt. Das Problem mit dem falschen Querlenker beim Autokauf wäre nicht ohne Probleme über die Bühne gegangen. Ebenso hätte ich bei dem Verkauf der Bilder ohne Versicherung viel Geld in den Rechtsanwalt investieren müssen.
Es kommt halt immer darauf an, worauf man sich vorbereitet und worauf nicht. Ich hatte mit meinem Expartner mal einen Autounfall, ihm ist jemand drauf gefahren. Wir haben damals keine Polizei gerufen, sondern nur Nummern getauscht und es der Versicherung übergeben. Auf einmal bekamen wir die Meldung, dass an dem Wagen der Person, die uns hinten drauf gefahren ist, ein deutlicher Schaden entstanden sei. Davon war aber bei dem Unfall nichts zu sehen. Damals waren wir froh Rechtschutzversichert zu sein, denn wir mussten dies über einen Anwalt klären lassen.
Auch hatte ich mal Probleme als Mieterin mit einer Eigentümerin im selben Haus. Sie wollte mich schikanieren und ließ mir Briefe über ihren Anwalt zukommen. Dies musste ich ebenfalls mit einem Anwalt klären, da hier mit Worten nicht viel zu tun gewesen wäre.
Desweiteren denke ich eben, ist man nie sicher vor Leuten, die einen verklagen wollen. Gerade wenn man selbstständig ist, könnte doch ein Kunde so etwas tun, wenn er mit irgendetwas nicht einverstanden ist. Oder man begeht den Fehler und missachtet Rechte anderer, beispielsweise in Form von veröffentlichten Bildern im Netz. Auch so etwas kann schnell zu einem Anwaltsstreit führen. Da zahle ich lieber den Preis im Jahr und muss dann nicht plötzlich mehrere Hundert Euro für einen Anwalt hinblättern.
Gerade wenn man selbstständig ist, könnte doch ein Kunde so etwas tun, wenn er mit irgendetwas nicht einverstanden ist. Oder man begeht den Fehler und missachtet Rechte anderer, beispielsweise in Form von veröffentlichten Bildern im Netz. Auch so etwas kann schnell zu einem Anwaltsstreit führen. Da zahle ich lieber den Preis im Jahr und muss dann nicht plötzlich mehrere Hundert Euro für einen Anwalt hinblättern.
Aber müsste Kundenreklamationen nicht meine Berufshaftpflicht übernehmen? Also so wie ich das verstanden habe, ist ja die Berufshaftpflicht dafür da, um mich im Falle eines Fehlers, den jemand reklamiert, vor den Schadenersatzforderung des anderen zu schützen, auch wenn ich fahrlässig gehandelt habe. Wenn es einen Fall gibt, wo der andere gar nicht berechtigt ist, etwas von mir zu fordern, müsste mich ja auch die Berufshaftpflicht verteidigen.
Bei den veröffentlichten Bildern ist es so, dass sowas nur über eine spezielle Medienhaftpflicht abgedeckt wäre. Die übernimmt auch Abmahnungen; aber die ist auch richtig teuer, nämlich über 300 EUR im Jahr. Normale Haftpflichten, aber auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen das meines Wissens nach nicht.
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