Kinderzuschlag - Ablehnung bekommen Widerspruch sinnvoll?
A hat ein Kind und wohnt seit Mitte letzten Jahres alleine. A ist alleinerziehend mit seinem Kind und hat 2 Arbeitsplätze. Bei Arbeitsplatz 1 arbeitet A Teilzeit und bei Arbeitsplatz 2 nur für maximal 450 Euro. A hat im März bei der Kindergeldstelle im Ort den Kinderzuschlag beantragt, da A wirklich sehr sparen muss trotz 2 Arbeitsplätzen. A bekommt auch keinen Unterhalt für sein Kind.
Nun bekam A die Ablehnung der Kindergeldstelle, da A 7 Euro zu viel verdient. A ist sehr sauer, da A´s Einkommen sehr schwankt, da bei Arbeitsplatz 1 Mankogeld und Personalrabatt inbegriffen ist, das ständig schwankt und bei Arbeitsplatz 2 es auch sehr schwankt, je nach Stundenanzahl und wie A bei Arbeitsplatz 1 frei bekommt. A bekam von einem guten Freund B den Rat Widerspruch einzulegen, nachdem B sich die Verdienstbescheinigungen angeschaut hat und gesehen hat das es immer um den 50 Euro Bereich schwankt. Mal sind es 50 Euro mehr, mal weniger.
Würdet ihr A auch raten Widerspruch einzulegen oder würdet ihr es ruhen lassen? Hat A Chancen auf Kinderzuschlag wenn es nur um 7 Euro geht und das Einkommen doch so schwankt?
Es spricht doch gar nicht dagegen, Widerspruch einzulegen. Natürlich sollte man das versuchen, egal, ob man sich Chancen errechnet. Ein Einspruch kostet ja nichts, sondern ist gutes Recht. Oft sehen es die Vorgesetzten von Sachbearbeitern dann anders als der ursprüngliche Bescheid. Vielleicht ist es ja nicht berücksichtigt worden, dass der Verdienst schwankt.
Ich weiß leider nicht, bei wem man da bei euch eine Sozialberatung bekommen kann in eurer Region. Hier bei uns gibt es schon öffentliche Stellen, die einen kostenlos zu solchen Fragen beraten. Vielleicht findest du ja ergänzend zu deinem Post hier noch so eine Anlaufstelle. Da es ja auch um den Lebensunterhalt des Kindes geht, können vielleicht auch die Jugendämter beraten, welche Mittel wie bekommen kann.
Welche Gehaltsnachweise muss man denn bei diesem Antrag vorlegen? Die Nachweise der letzten drei Monate? Wenn deine Einkünfte so stark schwanken und der Zeitraum des gesamten letzten Jahres eher hin kommt, würde ich versuchen, den Bescheid noch mal überarbeiten zu lassen. Ich frage mich aber auch, was sinnvoller ist: Einen Einspruch förmlich einlegen? Oder ist es vielleicht besser, bei dem zuständigen Sachbearbeiter einen persönlichen Termin zu beantragen und dem mal im persönlichen Gespräche die Gehaltsunterlagen des letzten Jahres vorzulegen und die Lage zu erläutern?
Eventuell könnte man auch mit den Arbeitgebern verhandeln, in wie fern man die Bezahlung irgendwie regelmäßiger oder transparenter gestalten könnte. Dann ist für so ein Amt die Situation vielleicht auch leichter einzuschätzen. Was da ein freundliches Gesprächt bringt ist sicher aber auch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich.
Außerdem würde ich zusätzlich noch prüfen, ob man vielleicht anderweitige finanzielle Unterstützung bekommen kann. Unter Umständen kommt dabei sogar noch mehr als bei dem Kinderzuschlag heraus. Steht A vielleicht für sich und das Kind noch Wohngeld zu? Kann A für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn A keinen Unterhalt bekommt? Aber auch in dem Fall sollte sich A persönlich beraten lassen, da kaum jemand alle Möglichkeiten bei dir vor Ort kennt.
Zwecks einem Widerspruch würde ich erst mal das persönliche Gespräch suchen. Dabei sämtliche Gehaltsabrechnungen mitnehmen und vor Ort prüfen lassen, ob über einen längeren Zeitraum ersichtlich wird, dass man unter dieser Verdienstgrenze liegt. Zumindest bei unseren Behörden wird dann automatisch neu berechnet ohne dass man schriftlich einen Widerspruch einreichen muss.
Wenn aber der Verdienst wirklich dauerhaft über dieser Grenze liegt, dann sollte A Wohngeld beantragen. Wobei sich mir auch die Frage stellt, warum kein Unterhalt gezahlt wird. Immerhin kann man sich dann auch beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zahlen lassen, wenn beim Unterhaltspflichtigen kein Geld vorhanden ist.
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