Fristen für den Austausch von Schutzkleidung

vom 16.04.2013, 15:51 Uhr

Herr A. hat einen Beruf, in dem Schutzkleidung erforderlich ist. Diese muss laut Gesetz ja auch vom Arbeitgeber gestellt werden. Der Arbeitgeber hat die benötigte Schutzkleidung auch dem Arbeitnehmer A. gestellt. Unter anderem ein paar Sicherheitsschuhe.

Nach 18 Monaten bricht die Sohle der Schuhe. Somit sind die Schuhe nicht mehr wirklich sicher. Herr A. wendet sich an seinen Arbeitgeber und bittet um neue Sicherheitsschuhe. Der Arbeitgeber teilt Herrn A. nun mit, die Firma würde nur alle zwei Jahre neue Schuhe stellen. Deshalb soll sich Herr A. doch für die nächsten sechs Monate eigene Sicherheitsschuhe kaufen.

Darf die Firma Fristen setzen, zu denen sie bereit ist, Schutz- und Sicherheitskleidung zu ersetzen? Wie sieht das aus, wenn die Schutzkleidung kaputt ist? Oder muss ein Arbeitgeber kaputte Schutzkleidung jederzeit austauschen auf seine Kosten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



A ist hier eigentlich ganz klar auf der sicheren Seite. Seine Schuhe sind kaputt und somit begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, wenn er sie nicht auswechselt. Er ist dazu verpflichtet, diese Schuhe zum Schutz seines Arbeitnehmers zu besorgen. Arbeitsschuhe fallen auch nicht unter den Schutz der Kleidung und können auch nicht weggelassen werden und deswegen muss man da auch nichts dazu bezahlen. A sollte also noch mal seinem Arbeitgeber nahe legen, dass er seinen Pflichten nachkommen muss und sonst kann er ja immer noch damit drohen, dass er das Ganze meldet.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich denke auch, dass Herr A. auf der sicheren Seite ist. Der Arbeitgeber muss die defekte Schutzkleidung von seinen Angestellten auswechseln, da ansonsten eine Ordnungswidrigkeit besteht, die der Arbeitgeber zu verantworten hat.

Immer hin muss der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Angestellten sorgen, deshalb ist er auch dazu verpflichtet, die Schutzkleidung für seine Angestellten zu stellen. Wenn diese Schutzkleidung defekt ist, darf der Arbeitgeber nicht einfach behaupten, dass diese Schutzkleidung erst nach zwei Jahren ausgetauscht wird von ihm und der Angestellte sich für die paar Monate selber Schutzkleidung besorgen muss.

Der Arbeitgeber darf fristen setzen, wann er die Schutzkleidung der Angestellten erneuert. Er hat sicherlich auch Richtlinien, an die er sich halten muss. Die Fristen sind sicherlich dafür da, dass die Schutzkleidung erst nach zwei Jahren ausgetauscht wird, wenn sie noch in Ordnung sind. Aber, wenn die Schutzkleidung vor der Frist schon kaputt geht, muss diese ausgetauscht werden, auch schon vor Ablauf der genannten Frist.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde mal sagen, es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn da steht, dass der Arbeitnehmer eigentlich selbst dafür verantwortlich ist, sich Arbeitsbekleidung zu beschaffen, dann wird er wohl schlechte Karten haben. Mein Mann und ich, müssen sich auch selbst die passende Arbeitsbekleidung beschaffen und bezahlen. Ich bekomme zwar mal ab und zu ein Teil, aber im Grunde sind wir selbst dafür verantwortlich und so steht es auch in unseren Arbeitsverträgen. Die Sachen können wir dann aber von der Steuer absetzen und machen dann keinen großen Verlust.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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