Arbeitsvertrag - wie lange kann man zurücktreten?
Mich würde mal interessieren, wie sich die folgende Situation verhält. A hat einen Job in einer Firma gefunden, aber noch mehrere Bewerbungen "zu laufen". Bis A seinen neuen Job antreten kann, dauert es noch etwa vier bis sechs Wochen, je nachdem, wie die Kündigungsfrist greift. Diese ist in dem Fall vier Wochen zum Monatsende.
Was ist, wenn A jetzt noch diese besagte Zeit in seiner alten Firma arbeitet und während dieser Zeit einen Job findet, der ihm besser gefällt? Kann er dann vom Arbeitsvertrag mit der Firma, die ihn einstellen wollte, noch zurücktreten? Oder gilt auch da nur das allgemeine Rücktrittsrecht von 14 Tagen?
Zunächst einmal frage ich mich, warum man so denkt, wenn man eine Stelle annehmen möchte. Normalerweise sollte einem die Stelle dann auch gut gefallen und zusagen, so dass man gar nicht mehr über die anderen offenen Bewerbungen nachdenkt.
Desweiteren ist es so, wenn etwas vereinbart ist, dann kann man zurücktreten, ist nichts vereinbart, dann kann man das nicht. Wenn etwas vereinbart ist, dann gilt das was man vereinbart hat. Steht nichts im Vertrag, muss man wohl oder übel mit dem Arbeitgeber sprechen und fragen, ob er den Vertrag wieder zurück nehmen würde bzw. ob man die Möglichkeit erhält, vom Vertrag zurück zu treten. Wenn er aber nicht zustimmen würde, muss man die Stelle antreten.
Es kann auch sein, dass im Vertrag steht, dass man kündigen kann bevor man die Arbeitsstelle angetreten hat. Wenn dem so ist, dann kann man ein Kündigungsschreiben verfassen. Oder aber man fragt beim Arbeitgeber nach, ob er einen Aufhebungsvertrag machen würde, da man die Stelle nicht mehr antreten möchte. Normalerweise sind Arbeitgeber ja daran interessiert, einen Arbeitnehmer zu finden der die Stelle auch will.
Das "allgemeine" Rücktrittsrecht, von dem du sprichst, betrifft Kauf- und Dienstleistungsverträge, die am Telefon/ an der Haustür geschlossen werden oder beim Kauf von Katalog- oder Onlineware. Dieses Rücktrittsrecht ist darauf begründet, dass entweder die Ware noch geprüft werden kann oder eben, um Missverständnisse in der Kommunikation abzumildern. Bei Arbeitsverträgen gibt es gar kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Du wusstest bei Unterzeichnung schließlich ganz genau, auf was du dich einlässt und wie die Beschaffenheit der "Ware" ist. Prüfen musstest du nichts.
Eine andere Sache ist es natürlich, wenn, wie bereits geschrieben, im Arbeitsvertrag ein solches Recht festgeschrieben steht oder du innerhalb der Probezeit kündigst. Ein persönliches Gespräch mit den zukünftigen Arbeitgeber kann aber -vorbei an gesetzlichen Bestimmungen- trotzdem einen Rücktritt ermöglichen. Es ist halt alles eine Frage der persönlichen Kommunikation.
Du kannst überhaupt nicht zurücktreten. Der Vertrag ist geschlossen. Aber der Arbeitgeber wird dir im Normalfall keine Stein ein den Weg legen, wenn du zurücktrittst. Du hast ja eh eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber hätte ja nichts davon, dich zwei Wochen dort arbeiten zu lassen, in dem Wissen, dass du kündigen wirst.
Ich hatte dieselbe Situation schon einmal. Ich hatte einen Vertrag unterschreiben, obwohl ich noch ein Vorstellungsgespräch hatte. Ich habe unterschrieben, weil der Job ganz gut war und nicht hundertprozentig damit rechnen, konnte den anderen auch zu bekommen. Aber der andere gefiel mir dann doch besser, die Fahrzeit war kürzer und die Kollegen wurden mir auch schon vorgestellt. Alles war einfach perfekt. Ich habe bei der anderen Firma angerufen und sie haben mir keine Steine in den Weg gelegt.
Jacqui_77 hat geschrieben:das allgemeine Rücktrittsrecht von 14 Tagen?
Wo gibt es denn so etwas? Ich kenne dies auch nur im Fernabsatzgesetz, also bei telefonisch geschlossenen Kaufverträgen oder Online-Bestellungen. Dabei geht es jedoch um Waren und nicht um Arbeitsverträge.
Bei Arbeitsverträgen sollten diese darüber Aufschluss geben, wie die Kündigungszeiten sind. Und ggf. auch, ob es Vertragsstrafen gibt, wenn man nicht anfängt. Ansonsten gelten die regulären Kündigungsfristen. Aber es wird einen wohl kaum jemand zwingen einen oder vierzehn Tage irgendwo zu arbeiten, wenn man direkt sagt, dass man den Job doch ablehnen möchte.
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