Wohnung mit EBK - was tun, wenn sie nicht benötigt wird?
A sucht eine Wohnung und hat sich heute 2 Wohnungen angesehen. Beide Wohnungen sind mit einer billigen Einbauküche versehen. A hat sich aber erst vor einem Jahr eine sehr hochwertige Einbauküche gekauft, die er gerne mitnehmen würde und in die neue Küche einpassen würde. Aber beide Vermieter bestehen darauf, dass diese billigen Einbauküchen in der Wohnung bleiben.
Zu den Wohnungen gehört zwar ein kleiner Kellerraum, der aber für die Küche zu klein ist, so dass A auch die Küche nicht dort einlagern kann und außerdem wollen die Vermieter auch nicht, dass diese Küche abgebaut wird.
A ist das in den letzten Wochen schon oft passiert, dass Einbauküchen schon vorhanden sind. Die Vermieter sind aber so stur und wollen alle nicht, dass man diese Küche abbaut. Und wenn, dann muss A selber sehen, wo er sie bis zu einem möglichen Auszug lagert um sie dann wieder einzubauen.
Was macht ihr, wenn ihr eine Wohnung anschaut, die euch super gefällt, aber die eine Einbauküche hat, die ihr nicht gebrauchen könnt und der Vermieter nicht will, dass sie ausgebaut wird. Kann und darf ein Vermieter einen Mieter zwingen eine billige Einbauküche nutzen zu müssen oder was könnte A machen, dass er die Wohnung bekommt und seine Küche mitnehmen kann?
Ich glaube, dass ein Vermieter das nicht vorschreiben darf. Denn selbst so etwas, wie die Farbe der Wände, darf ja nicht angeordnet werden, sondern hier kann der Mieter frei wählen. Allerdings gehört ja die Küche dem Vermieter und er wird vielleicht dafür, dass diese enthalten ist, die Miete auch etwas höher ansetzen und wenn jemand die Küche nicht will, dann müsste er mit der Miete herunter gehen oder wüsste eventuell selbst nicht, wohin mit der Küche. D.h. wenn ein Mieter die nicht haben will, müsste der Immobilienbesitzer irgendwie eine Möglichkeit finden, die Küche einzulagern, das ist für ihn sicherlich auch ungünstig.
Auf jeden Fall muss die Einbauküche beim Auszug wieder eingebaut werden, denn sie ist als Teil der Wohnung mitvermietet. Vielleicht kann man sie für die Dauer des Mietverhältnisses irgendwo einlagern, aber das wird sich wohl kaum lohnen. Die einzige Möglichkeit ist, mit dem Vermieter zu reden, mit dem Vorschlag, ihm die Küche beim Auszug zu hinterlassen. Wenn sie hochwertiger ist, ist das ja eigentlich ein Vorteil für den Vermieter. Außerdem spart er sich dadurch die Kosten für die Wartung der Küche.
anlupa hat geschrieben:.... Die einzige Möglichkeit ist, mit dem Vermieter zu reden, mit dem Vorschlag, ihm die Küche beim Auszug zu hinterlassen. Wenn sie hochwertiger ist, ist das ja eigentlich ein Vorteil für den Vermieter. Außerdem spart er sich dadurch die Kosten für die Wartung der Küche.
Für den Vermieter vielleicht von Vorteil. Aber für A ein großer Nachteil. Da würde A ein großes Minusgeschäft machen. Die Küchen, die in den besichtigten Wohnungen stehen sind allerhöchstens 10% (wenn nicht sogar noch weniger) von dem Wert, was seine Küche gekostet hat, die er gerne mit nehmen würde. Und Wohnungen ohne Einbauküche sind kaum zu bekommen.
Kann ein Vermieter denn wirklich verlangen, dass man so eine Billigküche verwendet? Muss er denn nicht wenigstens selber für die Lagerung sorgen? Es kann doch kaum sein, dass kaum noch Wohnungen ohne Einbauküche zu bekommen sind.
Der Vermieter kann klar Sachen stellen und die mit in den Mietvertrag übernehmen. Einbauküche oder möblierte Zimmer und so weiter. Änderungen dürfen nur in Absprache mit dem Vermieter vorgenommen werden. In der Regel besteht dann der Vermieter auch darauf, dass die Wohnung bei Auszug wieder in den Ursprungszustand zurück versetzt wird.
In dem genannten Fall möchte der Vermieter die Einbauküche mit vermieten. Er möchte auch nicht, dass der Mieter die Küche entsorgt und seine eigene einbaut. Hier hat man genau zwei Wahlmöglichkeiten: Man nimmt die Wohnung wie sie ist oder man nimmt die Wohnung eben nicht.
Ein Alternativvorschlag wäre natürlich, man baut die bestehende Einbauküche auf eigene Kosten aus, baut seine eigene Einbauküche wieder ein und baut entweder die Küche bei Auszug wieder ein oder lässt die eigene Einbauküche drin.
Beide Alternativen, scheinen dir nicht zu gefallen. Klar ist die eigene Einbauküche wertvoller. Aber der Vermieter hat seine Küche auch mal einbauen lassen und dafür Geld bezahlt. Das er nach der Mietdauer seines Mieters nicht ohne Einbauküche dastehen mag, ist doch nachvollziehbar, denke ich. Außerdem entstehen durchaus auch Vorteile, wenn man eine Wohnung mit Einbauküche mietet. Denn für defekte Geräte kommt der Vermieter auf. Was bei einem Herd oder einem Kühlschrank durchaus sinnvoll sein kann. Immerhin zahlt man ja auch Miete für die Geräte.
Du kannst dich allerdings mal kundig machen, wie alt eine Einbauküche sein darf. Also eine die zum Mietobjekt mit dazu gehört. Ist die Küche wirklich schon sehr alt, kann man da eventuell mit dem Vermieter sprechen. Bevor der eine neue Küche einbaut, wäre er vielleicht bereit, dass du deine Einbauküche einbaust und er zahlt dir einen Abstand dafür. So hätten ja beide Seiten was davon. Und falls mal eines deiner Elektrogeräte kaputt gehen sollte, ist dann der Vermieter wieder in der Pflicht.
Eine ganz andere Option wäre eventuell folgende. Du fragst den Vermieter, ob du seine Küche ausbauen und entsorgen darfst und bietest gleichzeitig an, dass du bei Auszug eine Küche einbauen lässt. Ja klingt nun teuer. Wenn das aber wirklich nur einfache Küchenmöbel sind, bekommst du eine neue Kücheneinrichtung mit den Grundgeräten bereits für unter 1000 Euro. In dem Fall würde ich aber im Mietvertrag klar fest legen, was die Küche haben muss, sonst stresst der Vermieter eventuell bei Auszug und besteht auf mehr Geräte als jetzt drin sind.
Ich kenne es auch nur so, dass die bereits vorhandene Küche dann mit übernommen werden muss und nur mit Absprache des Vermieters etwas verändert werden darf. Wenn er sich also quer stellt, dass du deine Küche so lange einbaust, wie du dort wohnst, wirst du sicher nicht viel machen können.
Du könntest allerdings deswegen mal beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt nachfragen. Vielleicht hast du ja doch noch eine Möglichkeit. Allerdings könnte ich mir dann vorstellen, dass das Verhältnis zum Vermieter darunter leidet und es gleich kein guter Start ist. Daher würde ich mir dann gut überlegen, ob ich eine der Wohnungen nehme oder eben weiter suchen, wo ich meine Küche dann mitnehmen kann.
Ampelmännchen hat geschrieben:Was macht ihr, wenn ihr eine Wohnung anschaut, die euch super gefällt, aber die eine Einbauküche hat, die ihr nicht gebrauchen könnt und der Vermieter nicht will, dass sie ausgebaut wird. Kann und darf ein Vermieter einen Mieter zwingen eine billige Einbauküche nutzen zu müssen oder was könnte A machen, dass er die Wohnung bekommt und seine Küche mitnehmen kann?
Ich würde A raten, mal mit den Vermietern zu reden, ob es machbar ist, das er die vorhandene Einbauküche ausbaut und beim möglichen Auszug wieder einbaut. So kann A seine hochwertige Einbauküche nutzen und muss halt nur dafür sorgen, das beim Auszug halt die Einbauküche vom Vermieter eingebaut wird und diese natürlich auch unbeschädigt ist. Das kann man ja vertraglich festhalten und ich denke, das manche Vermieter da auch drauf eingehen würden, wenn man sie vernünftig fragt.
Wer nimmt denn seine Küche bei einem Umzug mit? Das habe ich ja noch nie gehört! Das finde ich wirklich sehr skurril, ich kaufe doch keine Einbauküche, wenn ich keine Eigentumswohnung habe und selbst dort würde ich sie doch bei meinem Auszug drin lassen, denn ansonsten müsste ich ja für einen Ersatz sorgen beim Auszug, um den Verkaufswert zu erhalten.
Ich kenne keine Mietwohnung, in der es keine Küche gibt, die mit gemietet wird. Das wäre ja so, als wenn der neue Mieter sich eine eigene Toilette installieren müsste. Sehr merkwürdig.
Da kann ich es natürlich auch total verstehen, dass die Vermieter nicht wollen, dass die vorhandene Einbauküche abgebaut wird. Nicht nur, dass beim Abbau und beim erneuten Wiederaufbau etwas kaputt gehen kann - durch die Lagerung wird die Küche ja nun auch nicht wirklich besser, im Gegenteil, es können Lagerschäden in verschiedensten Formen entstehen. Das würde ich als Vermieter ebenfalls nicht riskieren wollen. Etwas anderes wäre es, wenn der neue Mieter die von ihm eingebaute Küche auch nach dem Auszug dem Wohnungseigentümer überlässt.
So haben wir es damals auch gemacht. Unsere alte Küche fiel fast auseinander und unsere Vermieterin hätte uns ein günstiges Modell eingebaut, mit dem wir nicht zufrieden gewesen sind. Daher hat sie uns einen bestimmten Betrag zur Verfügung gestellt - nämlich den, den sie für diese billige Küche ausgegeben hätte. Den Rest haben wir dazu bezahlt, dafür haben wir aber unsere Wunschküche bekommen. Die war auch nicht ganz günstig, wird aber definitiv in der Wohnung verbleiben, wenn wir ausziehen. Und wenn wir sie doch mitnehmen wollen würden, dann müssten wir für einen Ersatz sorgen, das ist so vorgeschrieben.
olisykes91 hat geschrieben:Wer nimmt denn seine Küche bei einem Umzug mit? Das habe ich ja noch nie gehört! Das finde ich wirklich sehr skurril, ich kaufe doch keine Einbauküche, wenn ich keine Eigentumswohnung habe und selbst dort würde ich sie doch bei meinem Auszug drin lassen, denn ansonsten müsste ich ja für einen Ersatz sorgen beim Auszug, um den Verkaufswert zu erhalten.
Ich kenne keine Mietwohnung, in der es keine Küche gibt, die mit gemietet wird. Das wäre ja so, als wenn der neue Mieter sich eine eigene Toilette installieren müsste. Sehr merkwürdig..
Ich bin noch nie in eine Wohnung gezogen, wo es die Einbauküche gleich mit gab. Als ich vor 12 Jahren hier in die Gegend gezogen bin haben wir uns eine Einbauküche gekauft, die nun schon in der dritten Wohnung steht. wir haben nur die Arbeitsplatte erneuern müssen, weil die Möbel nun anders stehen.
Auch in meiner alten Heimat habe ich noch nie in einer Wohnung gewohnt, wo die Einbauküche schon drin war und ehrlich gesagt, würde ich das auch nicht wollen. Denn ich habe meine eigene Vorstellung von meinen Möbeln und ich kann da A völlig verstehen, wenn er die Küche nicht übernehmen will. Allerdings muss man da auf die Kulanz des Vermieters hoffen. Wir haben auch schon Wohnungen nicht genommen, weil eine Einbauküche vorhanden war, die uns nicht gefiel und da ich mich in meiner Wohnung wohl fühlen will, würde ich niemals eine Küche übernehmen wollen, die schon einige Vormieter gebraucht haben und die nicht nach meinem Geschmack ist.
Ich würde die Wohnung dann wahrscheinlich einfach nicht nehmen. Wenn beide Vermieter nicht kompromissbereit sind und auch nicht wollen, dass die Küche abgebaut wird und eingelagert wird, dann sollte man dies auch so beherzigen und es dann einfach sein lassen.
Wenn mir die Küche ausreichen würde und sie auch optisch in Ordnung ist würde ich vielleicht noch mit dem Gedanken spielen, die Küche zu übernehmen und meine alte Küche dann für einen guten Preis zu verkaufen.
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