ALG 2 Bezug und Hochzeit im Ausland

vom 30.09.2012, 01:05 Uhr

Frau A. hat im Urlaub letztes Jahr einen tollen Mann kennengelernt. Seit dem stehen die beiden in regem Kontakt und sehen sich auch so oft wie möglich. Das verliebte Pärchen möchte nun gerne heiraten. Der Partner von Frau A. lebt allerdings im Ausland. Das wird sich auch vorerst nicht ändern. Frau A. wird allerdings weiterhin ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Ein Umzug ist ihr nicht möglich. Deshalb möchten die beiden gerne im Heimatland des Ehemanns heiraten.

Frau A. bezieht aber Leistungen der Argen. Klar muss sie die Ortsabwesenheit angeben. Das sie heiratet, wird sie auch mitteilen müssen oder? Immerhin ändert sich ja auch ihr Familienstand. Aber wie ist das mit anderen Angaben? Wie weit kann die Arge Auskunft über den zukünftigen Ehemann einfordern?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Arbeitsamt kann und wird jegliche Informationen einholen, die die finanzielle Situation des Ehemanns betreffen. Mit der Heirat würde er sich nämlich dazu bereit erklären, für seine Frau zu sorgen. Dass ist ja auch irgendwie der Sinn einer Heirat. Ich fände es auch extrem verwerflich, reich zu heiraten, aber trotzdem Geld vom Amt haben zu wollen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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