Grundstück mit Stacheldrahtzaun sichern erlaubt?

vom 11.04.2013, 21:37 Uhr

Bei meinen Eltern in der Siedlung wurde in letzter Zeit öfters eingebrochen. Und dass, obwohl auch die Nachbarn eine Mauer um das Grundstück gezogen haben. Das haben meine Eltern auch und die Nachbarschaft hat sich nun zusammengesetzt und beraten, was man machen kann um die Einbrecher abzuhalten. Ein Nachbar meinte, dass er sein Grundstück mit Stacheldraht sichern will und diesen oben auf der Mauer verlegen will.

Ein anderer Nachbar, der keine Mauer hat, wollte dann einen kompletten Stacheldrahtzaun ziehen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Was ist, wenn sich jemand an diesem Stacheldraht verletzt?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Stacheldraht ist nicht verboten und grundsätzlich kannst du z.B. dein Grundstück auch mit Stacheldraht "sichern". Es wird dir keiner mit einem Hinweis untersagen, dass eben dieser Stacheldraht nicht erlaubt wäre. Aber da gibt es zahlreiche andere Vorschriften und Regelungen, welche niemanden glücklich machen sollten und einem diese (sowieso unkluge) Idee wieder austreiben.

So gibt es durchaus auch Vorschriften bzgl. der Errichtung eines Zauns bzw. einer Absperrung von Grundstücken. Diese unterscheiden sich natürlich von Gemeinde zu Gemeinde bzw. sogar von Wohngebiet zu Wohngebiet. So ist es denkbar, dass es in einer Villengegend in der viele gesellschaftlich bekannte Persönlichkeiten leben, die Zäune eine Höhe von 2 Metern haben dürfen. Sobald man aber in eine Reihenhaussiedlung kommt, wird man schnell merken, dass da die Zaunhöhe massiv anders geregelt ist und niemand wird einen 2 Meter hohen Zaun errichten können. Neben der Höhe ist aber oft auch die Beschaffenheit der Umzäunung bis hin zur Farbe geregelt.

Dann - etwas offizieller - kommt noch die Verkehrssicherungspflicht hinzu. Denn wer einen Stacheldraht verlegt, der schafft eine Gefahrenquelle. Und da muss garantiert werden, dass wenigstens Vorkehrungen gegen alle voraussehbaren Gefahren getroffen worden sein müssen. Wenn wir hier von einem Wohngebiet reden, in dem mit Kindern zu rechnen ist, dann funktioniert diese Absicherung nur, indem der Stacheldraht selbst wieder durch Styroporrohre abgedeckt wird. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Im Großen und Ganzen denke ich schon, dass das Sichern eines Grundstückes mit einem Stacheldrahtzaun nicht verboten ist. Man sollte sich vorher bei seiner Stadt oder seiner Gemeinde informieren, ob es überhaupt erlaubt ist, einen Zaun zu ziehen und welche Vorschriften man beachten muss.

Wenn es kein Eigentumshaus ist, sondern, wenn es sich nur um ein Mietshaus handelt, dann sollte es auch reichen, wenn man den Vermieter um Erlaubnis fragt und den Vermieter dann auch fragt, welche Vorschriften man beachten muss. Zu dem muss man sich dann die Genehmigung von dem Vermieter holen, ob man einen Stacheldrahtzaun dann aufstellen darf.

Und, der Jenige, der sich an einem Stacheldrahtzaun verletzt, hat meiner Meinung nach selber Schuld. Meist ist es ja bei einem Stacheldrahtzaun so, dass der stachelige Draht oben am Zaun befestigt ist und, wenn sich dann daran jemand verletzt, muss dieser jemand dann versucht haben über den Zaun zu klettern. Und deshalb bin ich der Meinung, dass dieser jemand dann Selberschuld hat.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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