Meldung bei Verstoß gegen Arbeitsvorschriften am Bau?

vom 11.04.2013, 08:06 Uhr

In unserem Gebäude wird zurzeit ein Flachdach renoviert. Ich wohne im sechsten Stock und kann den Bauarbeitern zusehen, die direkt unter mir arbeiten. Das Haus mit dem Flachbau ist ein Anbau und das Dach ist mindestens zehn Meter hoch. Weil ich mich zufällig im Rahmen eines Artikels, den ich für eine Texterplattform geschrieben habe, mit dem Thema Flachdachabsturzsicherungen beschäftigt habe, weiß ich, dass eine solche Sicherung eigentlich Pflicht ist, hier aber nicht angebracht wurde.

Es regnet bei uns und die Arbeiter sind noch nicht einmal mit Seilen gesichert. Ich überlege nun, ob ich das melden soll, weiß aber nicht, ob das nicht völlig überzogen ist. Vielleicht gibt es ja Ausnahmen. Ich habe allerdings im Internet recherchiert, dass die Sicherung ab drei Metern Pflicht ist.

So bin ich hin- und hergerissen zwischen dem Gedanken, schuld daran zu sein, dass etwas passiert, und andererseits, mich lächerlich zu machen, wenn ich es irgendeiner Behörde - ich weiß gar nicht, welcher - melde. Oder sollte ich vielleicht bei der Vermieterin anrufen? Aber dann könnte die mich vielleicht für einen Querulanten halten. Ich verstehe mich eh nicht gut mit ihr.

Was würdet ihr machen? Euch da raus halten, weil ich die Vorschriften ja theoretisch gar nicht kennen müsste? Oder es bei irgendwem melden, damit ich nichts versäumt habe, wenn etwas passiert?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 11.04.2013, 09:04, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Zunächst bist du in keinem Fall "Schuld", wenn was passiert. Außer du sorgst dafür, indem du die Bauarbeiter vom Dach schubst oder ihnen ein Bein stellst. Aber nur dadurch, dass du weißt, dass Vorschriften missachtet werden, machst du dich nicht mitschuldig an einem möglichen Unfall! Du weißt ja auch dass das Rauchen der Gesundheit schadet - und nur weil du Raucher nicht dazu zwingst es aufzugeben, wärst du nicht an einer Krebserkrankung der Raucher schuld!

Das Problem beginnt letztlich dann auch schon da: wem willst du es melden? Der Vermieterin so eine Meldung zu machen macht keinen Sinn und wäre bloß der Versuch, die Arbeit wegzuschieben, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Du könntest es den Arbeitern sagen - aber ich denke, dass die es sowieso wissen und bewusst nicht machen. Dann bliebe noch die Firma, bei der du es melden könntest. Die dürften schon ein Interesse daran haben, dass deren Mitarbeiter zumindest nach Außen hin kein negatives Aufsehen erregen. Außerdem kannst du es der Behörde melden (hier vermutlich dem "Gewerbeaufsichtsamt" - und wenn nicht müssten die wissen, wer zuständig ist und es ihrerseits weiterleiten).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


In muss jetzt fast ins Blaue hineinraten aber denke, dass da auch das Ordnungsamt bzw. Gewerbeaufsichtsamt zuständig sein könnte. Mag schon sein, dass sie sich an die Sicherheitsvorschriften halten müssen, vor allem da die Arbeiter denke ich auch regelmäßig geschult werden. Aber es kann ja nicht deine Aufgabe sein, dies zu kontrollieren. Für mich ist da klar der Chef der Arbeiter in der Pflicht, die Arbeiter zu kontrollieren und sie entsprechend darauf hinzuweisen. Auch sind die Arbeiter selber schuld, da sie es auch wissen müsste und im schlimmsten Fall, wenn was passiert, von der Unfallversicherung keinen Cent sehen. Ob du das jetzt der zuständigen Behörde meldest oder nicht, kannst nur du selber entscheiden. Vor allem wenn es mich persönlich nicht trifft.

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» MorphX » Beiträge: 157 » Talkpoints: 1,95 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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