Was wird aus Wohnung und Eigentum eines Inhaftierten?
Hier in der Nachbarschaft wurde gestern ein Mann verhaftet, weil er wohl einige Leute betrogen hat und nun erst einmal in Untersuchungshaft sitzt. Nun hat der Mann eine Wohnung und auch Eigentum in der Wohnung. Als ich das gehört habe, sind mir folgende Gedanken gekommen. Die Miete läuft weiter und er verdient ja kein Geld. Aber wie ist das dann mit diesen Sachen?
Werden die Sachen eingelagert und die Wohnung dann aufgegeben? Die Wohnung müsste ja gekündigt werden. Woher würde der Vermieter denn die Miete beziehen? Zahlt der Staat auch die Miete? Für wie lange macht der Staat das denn? Was ist, wenn der Mann ein paar Jahre ins Gefängnis kommt? Würde er dann nach der Haftzeit in seine alte Wohnung können? Der Mann hat, soweit ich weiß keine Verwandten.
Dein Nachbar ist jetzt erst mal in Untersuchungshaft. Die dauert nicht allzu lange. Dann gibt es eine Vorverhandlung, in der hauptsächlich festgelegt wird, wann die wirkliche Verhandlung stattfindet und ob der Mann bis dahin wieder freigelassen wird. Wird er es nicht, weiß ich auch nicht, was mit seinen Sachen passiert. Wahrscheinlich wird auf seine Kosten ein Unternehmen beauftragt, seine Sachen einzulagern und die Wohnung zu kündigen. Kann er es nicht zahlen, treten die üblichen Maßnahmen ein, Ratenzahlung, Privatinsolvenz etc.
Aber vor allem bei kleineren Verbrechen ist man noch einige Zeit auf freiem Fuß. Auch nach dem Schuldspruch. Man bekommt dann einen Termin für den Haftantritt. Und diese Zeit sollte man nutzen, seine Angelegenheiten ins Reine zu bringen. Also selber Sachen packen, einlagern und Wohnung kündigen. Wenn man nach Verbüßen der Strafe wieder entlassen wird, kann man in einer staatlichen Wohnung untergebracht werden und das Arbeitsamt hilft einem natürlich einen neuen Job zu bekommen.
Aber es ist schon so, dass Häftlinge mit sozialen Bindungen nach draußen bei der Prüfung, ob eine vorzeitige Haftentlassung möglich ist, anders bewertet werden. Dann muss der Staat weniger für Wohnung und Arbeitsvermittlung aufkommen und die Rückfallquote ist auch geringer.
@Bienenkönigin: Bei meinem Nachbarn ist das so. Richtig. Aber wie wäre es beispielsweise, wenn jemand verhaftet wird wegen eines wirklich schlimmen Deliktes, also Mord oder Vergewaltigung. Dieser Mensch wird ja nicht wieder auf freien Fuß gelassen, wenn das Urteil gesprochen ist und auch wahrscheinlich nicht aus der Untersuchungshaft eher entlassen. Was wird dann aus den Sachen von diesem Menschen?
Wenn sich niemand darum kümmert, dass die Miete weitergezahlt wird oder eben alles nötige zur Auflösung der Wohnung tut, geht alles seinen "gewohnten Gang", der bei anderen Menschen, die monatelang ihre Miete nicht zahlen auch so abläuft. Je nachdem, ob der Vermieter von der Verhaftung weiß oder nicht, wird früher oder später die Wohnung geräumt. Dabei übernimmt natürlich erst einmal der Vermieter die Kosten für diesen ganzen Vorgang, könnte sich das Geld dafür aber theoretisch später vom -wieder entlassenen- Mieter zurückholen.
Die in der Wohnung verbliebende Habe wird über einen gewissen Zeitraum eingelagert, wertvolle Dinge werden sicherlich versteigert, um die angefallenen Kosten zu reduzieren. Ein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Habseligkeiten -sofern es sich nicht nur um "Wertloses" handelt- eine gewisse Zeit einzulagern. So weit ich weiß, beträgt die Frist 6 Monate. Werden die Sachen in der Zeit nicht ausgelöst, kann der Vermieter entscheiden, was damit passiert. In den meisten Fällen wird wohl alles entsorgt.
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