Werden leere Mietwohnungen vom Staat subventioniert?

vom 08.04.2013, 12:46 Uhr

A sucht schon länger eine Wohnung und schaut sich auch nach leeren Wohnungen um und versucht dann den Wohnungsbesitzer zu kontaktieren. Schon mehrfach ist ihm unter gekommen, dass er Vermieter kontaktierte, die aber schon lange leer stehende Wohnungen nicht vermieten. Sie sagen dann, dass sie in absehbarer Zeit nicht vor haben die Wohnung zu vermieten. Bei 2 Wohnungen war es sogar so, dass er gesehen hat, wie dort renoviert wurde. Die Wohnung befindet sich direkt in der Nachbarschaft.

Nun hat er von einem Bekannten gehört, dass die Vermieter die leeren Wohnungen subventioniert bekommen und Geld bekommen für leer stehende Wohnungen, obwohl sie nicht vermietet sind. Ist das richtig? Hat eine leere Mietwohnung wirklich diesen Vorteil für den Vermieter? Das erspart ihm ja auch möglichen Ärger mit einem Mieter. Aber wieso ist das so? Die Nachfrage ist doch groß und die Wohnungen könnten durchaus auch vermietet werden. Ist es rechtens, wenn ein Vermieter die Wohnungen nicht vermietet, sondern leer stehen lässt? Bekommt er für leere Wohnungen wirklich Geld vom Staat?

Benutzeravatar

» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Subventioniert werden leere Wohnungen nicht. Das hieße ja, dass der Staat ein Interesse an leeren Wohnungen hätte. Aber wenn ein Vermieter keine Mieter findet, kann er seine Kosten für die Wohnung als Verluste gegen die Gewinne gegenrechnen. Das Finanzamt prüft aber meines Wissens ziemlich genau, ob es plausibel ist, dass die Wohnung nicht vermietet werden kann. Im Prinzip ist das ja auch richtig so. Wer Verluste nicht privater Art macht, kann sie gegen die Gewinne abgleichen. Das hat aber mit Subventionierung nichts zu tun. Eine wirkliche Subventionierung kann ich mir nicht vorstellen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich könnte mir vorstellen, dass es sich für manche Vermieter lohnt, weil die Grundsteuern reduziert werden können. Dazu muss der Vermieter der Stadt nachweisen, dass er eifrig um Vermietung bemüht war und ist, aber die Wohnung nicht an den Mieter bringen konnte. Da kann für den ein oder anderen mit Sicherheit ein Rechenexempel sein.

Benutzeravatar

» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ein Wohnungseigentümer kann eher enteignet werden, wenn der seine leer stehenden Wohnungen dem Markt nicht zur Verfügung stellt, als das diese gar "subventioniert" werden würde. Was für einen Sinn sollte es auch machen, dass ein Wohnungsbesitzer überhaupt auf Grund der Tatsache, eine Wohnung zu besitzen, Subventionen erhält?

Was du bzgl. erspartem Ärger schreibst, ist übrigens auch nicht klug. Denn wer seine Wohnungen aus Furcht vor Ärger mit Mietern lieber leer stehen lässt, verdient nichts an der Wohnung und hat sogar nur Kosten! Besser wäre doch dann, die Wohnungen abzustoßen und das so freigesetzte Kapital irgendwo gewinnbringender anzulegen.

Bellikowski hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass es sich für manche Vermieter lohnt, weil die Grundsteuern reduziert werden können.

Dazu müsste die Grundsteuer mal in Relation zu potentiellen Mieteinnahmen gesetzt werden. Und schon würde man sehen, dass so bloß Kosten reduziert aber keine Einkommen generiert werden. Mit den Mieteinnahmen wären die Grundsteuern ja gedeckt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es gibt viele Gründe, weshalb der Vermieter noch wartet, bis er eine Wohnung vermietet. Es könnte etwa sein, dass er vorhat, das Objekt zu verkaufen. Dies geht manchmal einfacher, wenn das Haus leer steht, denn es könnte sein, dass der Käufer andere Pläne mit dem Gebäude hat, ihm die Mieter nicht passen (zu viel Hartz IV, Ausländer, zweifelhafte Berufe oder dergl.) oder er höhere Mieten möchte.

Da Du sagst, dass Wohnungen dort renoviert werden, kann es auch damit zu tun haben. Eventuell können die Wohnungen derzeit noch gar nicht vermietet werden, weil sie für längere Zeit noch umgebaut werden. Oder selbst wenn Wohnungen bereits fertig umgebaut sind, dann ist der Lärm und der Schmutz im Haus vielleicht zu groß, als dass schon vermietet werden kann. Vielleicht gibt es wegen der Umbauarbeiten auch noch öfter Stromausfälle, sodass eine Vermietung noch keinen Sinn macht.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Wohnungen erst in Kürze von der Mietpreisbindung befreit werden und der Vermieter erst dann neue Mietverträge eingehen will mit sehr viel höheren Mieten. Eine Subventionierung von leerstehenden Wohnungen gibt es auch meines Wissens nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass die für den Vermieter höheren Kosten durch den Leerstand höchstens als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Das würde aber höchstens seinen Verlust ein wenig verringern, ihm aber keinen Gewinn bringen.

Solange es sich nicht aus speziellen Gesetzten ergibt, weil der Bau der Wohnung etwa subventioniert wurde, darf der Vermieter seine Wohnungen so lange leer stehen lassen, wie er will und es sich leisten kann. Solange nicht wirklich ein Notfall besteht und die Wohnung aus besonderen Gründen zwangsbesetzt werden muss, ist er frei in seiner Entscheidung. Ob es solche Möglichkeiten zur Zwangsbesetzung wirklich gibt, weiß ich nicht. Aber ich habe mal gehört, dass es so etwas kurz nach dem Krieg wegen des großen Wohnungsmangels gegeben haben soll.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^