Ist man nach Annahme des Heiratsantrags automatisch verlobt?

vom 08.04.2013, 17:01 Uhr

Wir hatten kürzlich in der Familie eine lebhafte Diskussion um Heirat, Verlobung, Partnerschaft und so weiter. Dabei behauptete mein Sohn, dass man mit der Annahme des Heiratsantrages automatisch verlobt sei. Da sei früher zumindest so gewesen, als mit der Verlobung noch Verpflichtungen wie zum Beispiel das Kranzgeld bei Absage der Hochzeit verbunden waren. Heute ist die Verlobung ja eher etwas Privates.

Wisst ihr, ob man nach Annahme des Heiratsantrages, sagen kann, dass man verlobt ist? Oder stimmt das nicht?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 08.04.2013, 17:17, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


So weit ich es weiß und so, wie ich es kenne, ist es normalerweise so, dass ein Heiratsantrag mit einer Verlobung verbunden ist. Normalerweise verlobt man sich doch und man macht sich gegenseitig oder desgleichen einen Heiratsantrag, um dann irgendwann zu heiraten.

Also würde ich sagen, dass ein Heiratsantrag gleichzeitig eine Verlobung mit sich bringt. Und, wenn man den Heiratsantrag annimmt, dann ist man auch verlobt.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ist man nach dem Heiratsantrag direkt verlobt?

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das einstige Karenzgeld wurde ja nicht für die Auflösung der Verlobung bezahlt. Viel mehr war es erst dann zu bezahlen, wenn die Frau durch entsprechende Handlungen auf Grund der Verlobung ihre "Attraktivität" für andere Männer verloren hat. Nachdem sich die Moralvorstellungen gewandelt haben, gibt es solche Vorstellungen heute (hoffentlich) nicht mehr. Und nur weil eine Frau keine Jungfrau mehr ist, sollte sie es nicht schwerer haben, wieder jemanden zu finden, der sie heiraten würde.

Natürlich kann man sich als "verlobt" fühlen, wenn ein Heiratsantrag gemacht wurde. Relevant ist dies aber vermutlich nur dann, wenn einer der Partner vor Gericht steht und man nicht gegen diesen aussagen möchte. Dann aber ist eine "formelle" bzw. ausgesprochene Heiratsabsicht nicht nötig und selbstverständlich kann vor Gericht festgestellt werden, dass die Heiratsabsicht besteht, so dass auch ohne "offizielle" Verlobung oder ein Heiratsantrag die Aussage verweigert werden darf. Mehr Vorteile einer Verlobung (steuerliche Gründe oder auch hinsichtlich Erbschaften) fallen mir hier aber nicht ein, so dass es wohl kein echtes Problem ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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