Kann ein Vermieter Blumenkästen am Balkon verbieten?
X wohnt in einer Wohnung mit einem wunderschönen Balkon und er würde gerne Balkonkästen an den Balkon hängen. Er gewährleistet auch, dass die Kästen ordnungsgemäß montiert werden, so dass nichts passieren kann. Doch der Vermieter erlaubt es nicht. Der Nachbarin hat er schon mit Sanktionen gedroht, wenn sie die Balkonkästen nicht ab macht.
Kann X sich gegen den Vermieter wehren oder muss er das hinnehmen? X hat dem Vermieter angeboten, dass er die Kästen nach innen hängt. Aber auch damit ist der Vermieter nicht einverstanden.
Wenn die Blumenkästen außen am Balkon angebracht sein sollen, dann denke ich schon, dass der Vermieter was dagegen sagen kann. Wenn die Kästen hingegen "innerhalb" des Balkons sind, dann dürfte es schwer fallen, hier einen Einspruch zu begründen. Schließlich darf der Mieter hier seinen Wohnraum beliebig gestalten, solange es keinen negativen Einfluss auf Dritte hat. Zwar bringt es sicher nichts, Ärger mit seinem Vermieter zu provozieren - aber die Kästen können nach Innen gehängt werden und der Vermieter sollte X dann genau begründen, auf welcher Rechtsgrundlage er dies verhindern bzw. verbieten möchte.
Ich denke schon, dass der Vermieter dem Mieter verbieten kann, Balkonkästen auf dem Balkon zu montieren. Vielleicht sollte Herr X einmal in seinem Mietvertrag schauen, ob dort eine Klausel drinnen steht, die besagt, dass keine Blumenkästen auf den Balkon montiert werden dürfen.
Wenn so etwas im Mietvertrag steht, dann muss Herr X sich an die Anordnung halten und darf keine Blumenkästen auf seinem Balkon aufhängen. Er kann aber mit einem Anwalt gegen diese Klausel dann gegen angehen und schauen, ob der Herr X sein Recht durch bekommt und eventuell doch Blumenkästen aufhängen darf.
Wenn solch eine Klausel nicht im Mietvertrag vertreten ist, dann denke ich schon, dass der Herr X die Balkonkästen von innen montieren darf. Die Hauptsache ist aber, dass die Balkonkästen nicht über die Balkonbrüstung schauen. Auf jeden Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter verbieten darf, dass die Balkonkästen von innen montiert werden dürfen. Immer hin sind die Balkonkästen dann für kaum einen anderen sichtbar und der Balkon darf aber nicht beschädigt werden oder desgleichen.
Ich würde mich aber noch einmal rechtlich beraten lassen von einem Anwalt oder desgleichen, sodass man der Kündigung vonseiten des Vermieters aus dem Wege gehen kann und nicht unwissentlich gegen irgendetwas verstößt.
Ich fände es unlogisch, wenn der Vermieter das Anbringen von Blumenkästen am Balkon innen oder außen verbieten könnte. Der Balkon gehört zur Wohnung und zum Wohnen gehören auch Blumen auf dem Balkon, für manche Leute auch Blumenkästen.
Natürlich darf keine Gefahr davon ausgehen. Die Kästen müssen also, falls sie außen angebracht sind, ordnungsgemäß befestigt sein. Aber ich kann mir gar nicht vorstellen, dass der Vermieter das verbieten kann. Die Blumenkästen beschädigen ja nichts. Falls doch, dann muss man es halt beim Auszug renovieren.
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