Gelten festgelegte Mindestlöhne auch für Minijobs?

vom 28.02.2013, 14:06 Uhr

Gelten eigentlich auch die Mindestlöhne, die in manchen Bereichen wohl schon festgelegt wurden auch für die Minijobs, also auch für Jobs, wo man nur so viel verdient, dass man keine Steuern zahlen muss? Kann man auch darauf bestehen einen Mindestlohn zu bekommen? Wie könnte man so einen Mindestlohn durchsetzen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn die Minijobs einem Tarifvertrag angehören, gilt dort natürlich auch der Mindestlohn. Einen Lohn durchsetzen kann man vor dem Arbeitsgericht oder mit einer Gewerkschaft im Rücken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da einen Unterschied zu den normalen Arbeitnehmern gibt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Jeder Arbeitnehmer, der unter die Regeln dieses allgemein verbindlich erklärten Branchenlohnes fällt, hat natürlich auch Anspruch auf diesen Mindestlohn .

Solltest Du ihn nicht selber vor Gericht durchsetzen wollen, gibt es auch den Betriebsprüfungsdienst der Rentenversicherung, den du gerne auch anonym verständigen darfst. Der kann allerdings nur anhand der vorgelegten Stundenzettel und Auszahlungsnachweise etwas unternehmen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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