Zeitarbeit und (Übernahme in) Dauerarbeitsplätze

vom 31.03.2013, 21:09 Uhr

In einer Tageszeitung habe ich kürzlich gelesen, dass Dauerarbeitsplätze nicht mit Zeitarbeitern besetzt werden dürfen. Im Merkur hieß es, dass dies nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (Az.: 4 TaBV 1163/12) gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoße. Viel mehr gab der Artikel leider nicht her.

Was mich dabei wundert, sind die vielen Unternehmen, in denen Zeitarbeiter zum Tagesgeschäft gehören. Und zwar nicht für einzelne Aufgaben, sondern ebenso wie die festangestellten Mitarbeiter ausschließlich dort arbeiten. Dabei kenne ich es so, dass die Unternehmen die Zeitarbeiter in der Regel nach einigen Monaten übernehmen.

Handelt es sich dabei dann nicht auch um Dauerarbeitsplätze? Oder wie ist dieser Begriff zu verstehen? Viele Zeitarbeitsfirmen suchen Personal und schreiben dabei teilweise schon in der Anzeige, dass es um einen Einsatz bei einem bestimmten Kunden geht und man bekommt oft auch erst den Vertrag, wenn man von diesem Kunden akzeptiert wurde. Es gibt Vorstellungsrunden, wo ausschließlich Zeitarbeiter sitzen, die dann bei Einstellung über die Zeitarbeitsfirma exakt dieselben Aufgaben erledigen wie die eigenen Mitarbeiter.

Reicht es dabei aus, wenn die Firmen vorgeben, dass der Einsatz erst einmal nur für einen begrenzten Zeitraum ist? Muss es dafür eine nachweisbare Begründung geben? Und wie lang darf dieser Zeitraum sein? Macht es einen Unterschied, ob Mitarbeiter übernommen werden oder umgeht man damit vielleicht sogar dieses Verbot der Zeitarbeiter in Dauerarbeitsplätzen?

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3320 » Talkpoints: 37,50 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der Sinn der Regelung ist ja eigentlich ganz klar; man möchte verhindern, dass die Firmen nur noch Leiharbeiter anstellen, um Geld zu sparen. Die Abgrenzung von einem "Dauerarbeitsplatz" ist aber ganz schwer. Ist eine Stelle, die über zwei oder drei Jahre besetzt wird, schon ein Dauerarbeitsplatz? Befristungen in diesen Größenordnungen sind ja schließlich auch üblich.

In Tarifverträgen gibt es inzwischen ja auch oft Regelungen, in denen Leiharbeiter mehr Lohn bekommen, wenn sie eine längere Zeit bei einem Unternehmen angestellt werden. Damit soll verhindert werden, dass vermehrt feste Jobs durch Leiharbeiter ersetzt werden. Solche Regelungen funktionieren wahrscheinlich besser als die Gesetze, weil die Kriterien klar gesetzt sind.

Wenn die Leiharbeiter in der Regel übernommen werden, werden ja auch keine Dauerarbeitsplätze ersetzt. Für die Firma hat ein solches Vorgehen sehr viele Vorteile. Zum einen können sie sich den teuren Bewerbungsprozess sparen, indem sie ihn an die Leiharbeitsfirma auslagern. Außerdem wird damit die Probezeitregelung umgangen. In großen Firmen mit starker Gewerkschaft und Betriebsrat gibt es teilweise faktisch keine Probezeit mehr, und somit ist die Leiharbeit die einzige Möglichkeit, neue Mitarbeiter ohne Risiko zu "testen".

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^