Bundesgerichtshof kippt Gesetz zum Verbot von Tierhaltung

vom 20.03.2013, 14:54 Uhr

Ich kann es nur absolut begrüßen, wenn diese Klausel verboten wird. Ich halte selbst Hunde und Katzen und könnte auf meine Lieblinge nicht verzichten. Vom Vermieter habe ich mir von Anfang an im Mietvertrag bestätigen lassen, dass dies ausnahmslos erlaubt ist. Natürlich achte ich sehr darauf, dass meine Tiere gepflegt sind und keine Mitmieter belästigt werden durch die Tiere selbst oder Gerüche. Katzentoiletten werden täglich gereinigt, die Hunde auf dem Grundstück immer an der Leine geführt und es wird mit ihnen mehrmals täglich spazieren gegangen. Der Kot wird natürlich immer unverzüglich entfernt.

Da ich auch im Tierheim gearbeitet habe, weiß ich, was das Verbot der Klausel für Vorteile bietet. Zu oft meldeten sich Tierbesitzer, die es abgeben wollten oder mussten, bedingt durch einen Wohnungswechsel, einhergehend mit einem entsprechenden Verbot. Oftmals gab es weinende Tierbesitzer und ein verstörtes Tier bleib einsam im Tierheim zurück. Meiner Meinung nach kann das keine Lösung sein.

Dass sich das durchsetzt mit dieser Klausel glaube ich kaum. Dazu ist die rechtliche Seite momentan viel zu festgefahren. Dies war mehr ein Einzelurteil und Empfehlung als geltendes Gesetz. Man kann aber hoffen, dass sich dieses durchsetzt.

» crazykris1 » Beiträge: 605 » Talkpoints: 37,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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