Zahlt die Bundesagentur für Arbeit Reisekosten ins Ausland?

vom 29.03.2013, 15:14 Uhr

Ich war bis vor Kurzem noch bei der Bundesagentur für Arbeit registriert, weil ich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz war. Währenddessen habe ich in geregelten Zeitabständen Vermittlungsvorschläge zugeschickt bekommen, bei denen ich mich bewerben sollte. Den Vermittlungsvorschlägen lag auch jedes Mal ein Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung bei, den man ausfüllen und einreichen konnte. Auf diese Weise bekam man die entstandenen Kosten für den Kauf und den Versand von Bewerbungsmappen und für die Anreise zu Vorstellungsgesprächen oder Probearbeitstagen erstattet.

Nehmen wir nun mal an, ein deutscher Staatsbürger hat sich für einen Job im Ausland beworben, wird zum Vorstellungsgespräch und zum Probearbeiten eingeladen und muss so zweimal mit dem Flugzeug zum Firmenstandort des Unternehmens reisen. Weil er am selben Tag keinen Flug mehr nach Hause bekommt, muss er sich zudem in der Nähe des Betriebes ein Zimmer für eine Nacht nehmen. Übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in diesem Fall die aufkommenden Reisekosten und Übernachtungskosten ebenfalls in voller Höhe oder muss sie der Bewerber auch zum Teil mittragen?

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» Pointer » Beiträge: 1772 » Talkpoints: 20,77 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



In aller Regel wirst du sie nicht nur mittragen müssen, sondern trägst sie allein. Es steht aber eigentlich auch dabei, dass sich die Kostenerstattung auf Reisekosten im Inland bezieht. Der Bogen für Bewerbungskosten ist zudem eigentlich etwas anderes als Reisekosten. Diese müssen separat beantragt werden. Man kann also nicht einfach durch Deutschland reisen, von Montag bis Freitag je ein Vorstellungsgespräch in München, Hamburg, Berlin, Köln und Saarbrücken wahrnehmen und danach Reisekosten verlangen. Das wird nicht funktionieren.

Mit der Staatsbürgerschaft hat die Kostenübernahme auch nichts zu tun. Wer mit ausländischer Staatsangehöriger und deutscher Arbeitserlaubnis im Leistungsbezug ist, für den gelten dieselben Regeln.

Wenn man eine Ausbildung machen möchte, so beziehen sich die Leistungen der Arbeitsagentur zudem auf das deutsche Ausbildungssystem. Und für einen Ausbildungsplatz in Deutschland muss man dann in der Regel auch nicht zum Firmensitz reisen, sondern zu der Geschäftsstelle, wo man arbeiten wird.

Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur bekommt man in den meisten Fällen aus seinem Umkreis. Sofern anderes abgesprochen ist mit seinem Sachbearbeiter, muss ja auch sichergestellt sein, dass man den Job/die Ausbildung dann antreten kann. Wenn du in Hamburg lebst, bringt dir ein Ausbildungsplatz in München wenig, denn selbst wenn du einen Umzug bezahlen könntest, wird die Ausbildungsvergütung kaum für eine Unterkunft reichen. Das wissen auch die Sachbearbeiter und deshalb konzentrieren sie sich auf den deutschen Arbeitsmarkt. Und dies in aller Regel im näheren Umkreis.

Ich habe vor Ewigkeiten einmal Fahrkosten für eine größere Entfernung bekommen, das musste sogar vom Teamleiter abgesegnet werden. Und statt Flug gab es ein Bahnticket. Vor Ort stellte ich dann fest, dass andere kürzere Entfernungen mit dem Flugzeug zurückgelegt haben und dies übernommen wurde. So unterschiedlich sind also die Arbeitsweisen der Ämter.

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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