Ist langsames Autofahren strafbar?

vom 26.03.2013, 20:16 Uhr

Wahrscheinlich ist es euch auch schon mal passiert. Man hat es dringend. Und immer dann hat man ein Auto vor sich, der in einer 50er-Beschränkung konstant 30 fährt und überholen ist nicht möglich. Kann man für solches Verhalten bestraft werden? (im Sinne von Verkehrsbehinderung?)

Für mich gibt es einen Unterschied, ob jemand nur langsam fährt, oder bewußt schleicht.

» baecki01 » Beiträge: 26 » Talkpoints: 12,06 »



Als ich noch zur Fahrschule gegangen bin haben wir das schon gelernt, dass man bei extremer Verkehrsbehinderung eine Strafe von der Polizei bekommen kann. Das ist ja auch der Grund dafür, dass ein Traktor keine Autobahnen nutzen darf, weil er sonst alles blockieren würde. Der Polizei geht es hierbei eigentlich nicht darum, dass ein Autofahrer einfach nur langsam unterwegs ist und sich eben nicht traut schneller zu fahren, sondern dass er eine wahre Gefahr für andere Autofahrer darstellt.

Oftmals stauen sich negative Energien in Menschen an, die permanent hinter einem extremen Langsamfahrer fahren müssen. Dann wird unkontrolliert überholt und dies ist auch eigentlich nicht strafbar, solange man die vorgegeben Richtgeschwindigkeit nicht überschreitet. Doch schnell kann man hierbei leichtsinnig werden, denn man möchte den ungeliebten Autofahrer ja endlich hinter sich haben. Da kann es schnell zu einem Unfall kommen. Sollte man daher den Verkehr wirklich massiv behindern, dann wird die Polizei schon eingreifen.

» lifesucks » Beiträge: 160 » Talkpoints: 8,60 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich habe mal von einem Fall gehört, wo jemand sehr langsam in der Stadt gefahren ist, ohne dass ein Grund dafür vorlag, und dieser zufällig durch eine Radarfalle fuhr, wo die Polizisten von Hand ausgelöst haben, sodass sie eine Messung hatten. Ich weiß noch, dass es dafür eine Strafe gab, aber leider nicht mehr, wie das Delikt genau hieß. Mir käme dabei Nötigung in den Sinn, weil man die anderen ja zwingt, ebenfalls langsam zu fahren. Ich weiß nicht, inwieweit vielleicht auch das Delikt Gefährdung des Straßenverkehrs oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr einschlägig ist.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kenne einen Fall, bei dem ein älterer Autofahrer von der Autobahn geholt wurde, weil er zu langsam gefahren ist. Laut Polizei stellte er eine Gefährdung für den restlichen Verkehr dar.

» Sternilu » Beiträge: 305 » Talkpoints: 55,51 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es ist strafbar, wenn man zu langsam fährt und auch wenn man zu schnell fährt. Oftmals ist es schon passiert, dass Autos einfach zu langsam gefahren sind und andere dadurch behindert haben und sich dann eine Schlange gebildet hat. Aber leider ist es meistens so, dass die Polizei nur in seltenen Fällen etwas unternimmt, wenn jemand zu langsam fährt. Es werden fast immer nur die heraus gefischt, die eben zu schnell unterwegs sind. Aber zu langsames fahren, stellt eben eine Behinderung da und sollte auch vermieden werden. Das lernt man wirklich schon in der Fahrschule.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Langsames Fahren kann den Tatbestand der Verkehrsbehinderung darstellen. Wer also ohne Grund langsam fährt und damit andere behindert oder gar gefährdet, macht sich "strafbar".

Leider ist es relativ schwierig, festzustellen, wann jemand zu langsam fährt. Gerade bei den momentanen Wetterverhältnissen kann es ja sein, dass jemand langsam fährt aus Angst vor Strassenglätte. Dies kann man niemandem vorwerfen, auch wenn manch anderer Autofahrer das vielleicht anders sieht.

Auch an Stellen, wo man vielleicht vermehrt mit Personen auf der Fahrbahn rechnen muss (an Schulen oder Kindergärten zum Beispiel), kann der Vorwurf, jemand sei "zu" langsam gefahren oft nicht aufrechterhalten werden.

Es gibt zig andere Beispiele dafür, wo man vielleicht mal etwas langsamer fahren kann, ohne dass das gleich eine Verkehrsbehinderung darstellt. Deshalb ist die Ahndung solcher Fälle für z.B. die Polizei nicht einfach.

Ich mag es auch nicht, wenn jemand langsamer fährt, als ich es gerade möchte und die Strassenverkehrsordnung dies zulässt. Oft ist es ja dann so, dass man nur kurz hinter solch einem Verkehrsteilnehmer fahren muss, weil man dann überholen kann oder der weitere Weg voneinander abweicht. Dann übe ich mich solange in Geduld und setze anschliessend meinen Weg fort, wie ich es denke. Geht das mal nicht, naja, dann muss ich das auch hinnehmen und suche mir dann positive Aspekte am Langsamfahren wie "Was habe ich wieder an Kraftstoff gespart."*ironieaus*

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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