Ab welcher Größe stellen Geschäftsführer nicht selbst ein?

vom 22.03.2013, 15:02 Uhr

In kleineren Firmen mit einer Handvoll Mitarbeiter ist es vermutlich überall so, dass der Geschäftsführer bzw. die Chefin sich selbst um Personalangelegenheiten kümmert, zumindest was die Einstellungen und Kündigungen betrifft. In großen Unternehmen und GmbH ist es hingegen nicht selten so, dass die untersten Angestellten die Geschäftsführer des Unternehmens nicht einmal erkennen würden, teilweise nicht einmal namentlich kennen.

Kann man eigentlich abschätzen, ab welcher Unternehmensgröße Firmengründer nicht mehr selbst über Einstellungen entscheiden? Bei Zweigstellen gibt es ja häufig Filialleiter, die selbst über Personalangelegenheiten entscheiden. Manche hingegen haben Regionalleiter oder dennoch eine Personalabteilung in der Firmenzentrale. Wie ist es bei euch?

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das lässt sich nicht an der Größe festmachen. Ebenso nicht an der rechtlichen Form des Unternehmens. So kann ja eine GmbH auch ein Ein-Mann-Unternehmen sein. Und es ist denkbar, dass auch bei einem 500-Mann-Familienunternehmen der Firmeneigner selbst über Einstellungen entscheiden will. Auf der anderen Seite ist es denkbar, dass keine Start-Up-Unternehmen mit nur 10 Angestellten die Personalsuche und die Entscheidung über eine externe Firma regeln lassen oder evtl. nur die letzte Entscheidung tätigen. Auf der anderen Seite kenne ich Vereine, welche Personal einstellt, und hier entscheiden alle Vereinsmitglieder über eine Einstellung (und nicht allein der Vorstand).

Ich selbst kenne es nur so, dass es separate Personalabteilungen gibt, welche die grobe Auswahl vornehmen und dann Fachabteilungen die konkreten Personen auswählen. Geschäftsführer haben bei der Sache keine Hand im Spiel.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wie mein Vorredner denke ich, dass es dabei nicht nur auf die Größe des Unternehmens ankommt. Meist ist wie gesagt die Personalabteilung für den ganzen Prozess zuständig, allerdings gibt es in einigen, auch größeren, Firmen Geschäftsleiter, die es sich nicht nehmen lassen die Kandidaten selbst beim Bewerbungsgespräch zu erleben, schließlich wollen viele Chefs gerne wissen, wer denn so in ihrem Unternehmen arbietet.

Ob ein Geschäftsführer also bei den Vorstellungsgesprächen der neuen Mitarbeiter dabei ist, hängt besonders vom eigenen Willen bzw. Interesse des jeweiligen Geschäftsführers des Unternehmens ab, nicht von der Größe des Unternehemens selbst. Außerdem kommt es auf die Stelle an, um so höher die Position, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass der Chef persönlich anwesend ist.

Bei sehr großen Unternehmen mit mehreren Standorten kann man jedoch davon ausgehen, dass nur die Mitarbeiter der Personalabteilung beim Gespräch anwesend sind, denn das wäre sonst für jede Geschäftsführung zu viel Aufwand.

» emily_29 » Beiträge: 16 » Talkpoints: 9,58 »



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