Kann ALG-I und Wohngeld höher als Hartz4 sein?

vom 22.03.2013, 20:50 Uhr

Frau A bezieht ein sehr geringes Arbeitslosengeld, was geringer ist, als der Hartz4-Satz (Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft). Deshalb bekam sie nun die Information, dass sie Wohngeld beantragen könne. Wird dieses Wohngeld maximal die Höhe des entsprechenden Hartz4-Satzes betragen oder ist es auch möglich, durch einen Wohngeldanspruch mehr Geld zur Verfügung zu haben?

Oder könnte es sogar sein, dass das Wohngeld inkl. Arbeitslosengeld I geringer ausfallen würde, als Hartz4? Oder ist Wohngeld unabhängig davon, wie hoch die Leistungen sind, sondern richtig sich nach anderen Faktoren?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Generell ist es so, dass man, wenn ein Einkommen, egal welcher Art, vorhanden ist, zuerst der Wohngeldanspruch geprüft werden muss. Darauf drängen auch die Ämter, die Arbeitslosengeld 2 bearbeiten. Aus diesem Grunde bekam Frau A. wohl auch gesagt, dass sie Wohngeld beantragen kann.

Rein theoretisch ist es möglich, dass man mit Wohngeld zusätzlich zu anderen Einnahmen mehr hat, als wenn man ein Einkommen zuzüglich Arbeitslosengeld 2 hat. Das ist aber von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Und ist leider auch, von der Gesetzeslage abhängig.

Theoretisch ist es auch möglich, dass man mit einem Einkommen zuzüglich Wohngeld weniger hat, als mit einem Einkommen und Arbeitslosengeld 2. Dann hat man aber Anspruch auf Arbeitslosengeld 2. Denn man darf nicht schlechter da stehen als ein Empfänger von Arbeitslosengeld 2. Beziehungsweise mit einem Arbeitslosengeld 2- Empfänger am selben Wohnort usw. Also einem Leistungsbezieher, bei dem die Randdaten die gleichen sind.

Im genannten Fall wäre es am sinnvollsten, mit allen Unterlagen (Arbeitslosengeld 1 Bescheid, Mietnachweis, Kontoauszüge und so weiter) zum zuständigen Wohngeldamt zu gehen. Die können an Hand der Unterlagen den Anspruch prüfen. Dasselbe macht man noch mal bei dem Amt, welches am Wohnort für Arbeitslosengeld 2 zuständig ist. Dort wird man aber auf alle Fälle fragen, ob bereits Wohngeld beantragt wurde.

Grob zusammen gefasst, ist der Satz, denn ein Arbeitslosengeld 2 Empfänger bekommt ja bekannt. Wenn man in einer passenden Wohnung lebt, die auch unter dem Maximalmietpreis liegt, bekommt man die Wohnung in jedem Fall von einem der beiden Ämter bezahlt. Bei Arbeitslosengeld 2 werden noch andere Dinge berücksichtigt. Heizkosten werden zum Großteil übernommen. Kaltnebenkosten werden an sich auch von beiden Ämtern bis zu einem gewissen Rahmen übernommen.

Was sich unterscheidet sind so Sachen wie GEZ- Befreiung, Übernahme diverser anderer Kosten. In der Regel bekommt man mit Wohngeld keine GEZ- Befreiung, wobei mit der Umstellung zum Jahresanfang zumindest eine Chance besteht. Wenn allerdings der monatliche Wohngeldbetrag höher ist, als die Leistungen nach Arbeitslosengeld 2, die man erwarten kann, muss Wohngeld beantragt werden und die zusätzlichen Leistungen, die man durch den Bezug von Arbeitslosengeld 2 hätte, fallen in der Regel weg.

Sollte der Wohngeldanspruch niedriger sein, dann kann man Arbeitslosengeld 2 beantragen. Man muss es aber nicht. Generell ist es so, dass man mit dem Wohngeldbescheid auch den Hinweis bekommt, in welchem Einkommensbereich man sich bewegen darf. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Arbeitslosengeld 2 sind auf alle Fälle niedriger. Noch dazu muss man halt mit Wohngeld diverse Anweisungen der Ämter die Arbeitslosengeld 2 bearbeiten nicht befolgen, da die eben keine Anweisungen geben dürfen, da sie nicht zuständig sind. Deshalb sollte man sich eben gut überlegen, ob man auf die paar Euro die es mit Wohngeld wahrscheinlich weniger gibt, nicht verzichten kann.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Geringer kann es schon einmal nicht ausfallen, denn das sogenannte Hartz 4 ist ja schon das geringste Einkommen. Es wird bei dem Bezug von Alg 1 der Wohngeldanspruch nicht bestehen, wenn der Bezug eine gewisse Höhe direkt überschreitet. Das Wohngeld bekommt man dann allerdings wieder wenn man kein Alg 1 mehr bezieht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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