Beim Austritt aus Verein Mitgliederbeitrag zurückbekommen?
Ich möchte nicht mehr Mitglied eines Vereins sein und dort austreten. Dabei frage ich mich aber, was mit meinem für die Zukunft bezahlten Mitgliedsbeitrag wird. Denn ich musste immer im Voraus bezahlen; als ich beigetreten war, habe ich für das nachfolgende Jahr bezahlt und auch 2012 habe ich dann schon für 2013 bezahlt. Würde ich also jetzt kündigen, dann hätte ich also für den Rest des Jahres 2013 noch „Guthaben“. Kann ich diese im Voraus gezahlten Beiträge zurückbekommen? Oder sind die dann verloren und ich bekomme die nicht mehr wieder?
Ob man die Beiträge zurück bekommt, steht an sich in den Satzungen eines Vereines. In der Regel steht dort drin, in welcher Frist man kündigen kann und für welchen Zeitraum man Beiträge bezahlt hat. So kenne ich es an sich so, dass in den Satzungen drin steht, die Beiträge werden jeweils für ein Jahr bezahlt. Und wenn man austreten möchte, kann man das in der Regel erst zum nächsten Kalenderjahr. Meistens steht in den Satzungen dann noch so was in der Art drin, dass man x Monate zum Jahresende gekündigt haben muss. Macht man das nicht, muss man ein weiteres Jahr den Mitgliedsbeitrag bezahlen.
In manchen Verträgen steht auch drin, dass man zu anderen Fristen kündigen kann und Beiträge, die man im Vorfeld bezahlt hat, dann zurück bekommt. Oftmals auch verbunden mit so Sachen wie einem Beitrag für den Aufwand oder ähnliches.
Deshalb kann dir mit Sicherheit niemand nun genau sagen, wie das in deinem Vertrag mit dem Verein geregelt ist. Sicherlich kann man das aber durch einen Blick in den Vertrag in Erfahrung bringen. In der Regel haben die meisten Vereine mittlerweile auch eine Homepage, auf der die Satzung veröffentlicht wird und man kann einfach dort mal nachsehen und sich kundig machen. In manchen Fällen ist es sicherlich auch möglich, dass jemand anderes statt dir Mitglied wird und deine Mitgliedschaft auf eine andere Person überschrieben wird. Da musst du aber selbst die finanzielle Seite klären.
Da euer Verein mit Sicherheit eine Satzung hat, wird dort auch drin stehen, wie das mit einer Kündigung zu machen ist. Meistens kann man nur zum Jahresende kündigen. Und damit wäre dein Mitgliedsbeitrag ja entsprechend bezahlt. Ist eine Kündigung zu jedem Monatsende möglich, so würde ich mir wegen dem übrigen Geld keine Gedanken machen. Die Mitgliedsbeiträge liegen doch meist in einem überaus geringen Beitrag und wegen ein paar Euro würde ich da keine Rückzahlung verlangen.
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