Was fließt alles in Berechnung des Versorgungsausgleichs ein

vom 22.03.2013, 13:10 Uhr

In einem anderen Thread erzählte ich ja bereits, dass sich ein Kollege von seiner Frau trennt. Nun hat er was von dem Versorgungsausgleich gehört und weiß damit nichts anzufangen. Sicher würde ein Anwalt da weiter helfen. Es schadet aber ja nicht, wenn er vorher schon weiß, was auf ihn zu kommt. Seine Frau hat in der Ehe nur 400 Euro Jobs gehabt und hat auch nichts mit in die Ehe gebracht. Sie hat nur in der Ehe eine Erbschaft von einigen Tausend Euro gemacht.

Was fließt denn alles in die Berechnung des Versorgungsausgleichs und was muss alles eingereicht werden, damit dieser Versorgungsausgleich berechnet werden kann?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Erbschaft spielt dabei keine Rolle. Denn beim Versorgungsausgleich werden nur die Rentenpunkte in Betracht gezogen. Allerdings auch nur die Punkte, die während der Ehe beide Partner angesammelt haben. Da wird dann der Ausgleich geschaffen, weil eben oftmals die Ehefrau wegen der Kinder längere Zeit zu Hause bleibt oder nur wenig arbeitet. Das würde sich dann bei der späteren Rente negativ auswirken.

Beide Partner bekommen dann Post von der Rentenkasse und müssen diese ausfüllen und wieder einreichen. Danach rechnet man bei der Rentenkasse, wer wie viele Rentenpunkte während der Ehe bekommen hat und teilt das eben so auf. Am Ende dieser Rechnung haben beide Partner für die Zeit der Ehe die selben Rentenpunkte.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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