Wer zahlt, wenn am Spielzeugtag ein Spielzeug kaputt geht?

vom 18.03.2013, 19:14 Uhr

In diesem Thread hier Spielzeugtag im Kindergarten - was nehmen eure Kinder mit? habe ich ja schon geschrieben, dass es in unserem Kindergarten einen Spielzeugtag gibt und meine Kinder lieber immer nur Kleinigkeiten mit nehmen, weil sie Angst haben, dass was kaputt geht. Denn einem Jungen ist kurz nach Weihnachten ein Spielzeug kaputt gegangen. Es war ein elektronisches Spielzeug, was hinterher nicht mehr funktionierte. Die Eltern haben sich da nicht groß aufgeregt. Sie haben auch genug Geld und ihnen war es wohl ziemlich egal.

Wer aber würde für ein kaputtes Spielzeug im Normalfall aufkommen, wenn wir mal annehmen, dass so was kaputt geht, weil ein anderes Kind damit spielt. Der Hintergrund dieses Spielzeugtages ist ja, dass die Kinder lernen auch mal ein Spielzeug abzugeben, zu tauschen und mit anderen Kindern zu spielen und bei 20 Kindern in der Gruppe kann man ja auch manchmal nicht feststellen, wer mit dem Spielzeug gespielt hat.

Müsste im Fall der Fälle der Kindergarten dafür aufkommen oder die Versicherung des Kindergartens? Oder ist das auf eigene Verantwortung? Dieser Tag wurde ja vom Kindergarten fest gesetzt.

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Der Tag wurde zwar vom Kindergarten festgelegt, es beliebt aber den Eltern überlassen, ob sie dem Kind auch ein Spielzeug mitgeben. Somit ist es auf eigene Verantwortung, wenn das Spielzeug kaputt geht. Wenn bei uns zu Hause Kinder spielen und etwas kaputt geht, dann passiert das. Es ist Spielzeug! Wir haben es damals so gemacht, dass wir nie hochwertiges Spielzeug mitgegeben haben, sodass es uns egal war. Aber Kindergärten müssen nicht haften, denn es ist auf freiwillige Basis. Entweder die Eltern geben was mit oder lassen es, es wird niemand dazu gezwungen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Auch, wenn es ärgerlich wäre, so würde ich auch vermuten, dass der Kindergarten keinerlei Haftung für das mitgebrachte Spielzeug nimmt, wenn es zu Bruch gehen würde. Natürlich trifft es wohlhabende Eltern weniger, als welche aus ärmeren Verhältnissen. Deswegen würde ich dazu tendieren, keine hochwertigen Gegenstände mitzugeben, dann ist der Frust nicht allzu groß.

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» LongHairGirl » Beiträge: 845 » Talkpoints: 47,97 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich glaube nicht, dass irgendeiner für das Spielzeug aufkommt, wenn es kaputt geht oder kaputtgemacht wird. Egal, ob man nun nachvollziehen kann, wer das Spielzeug kaputtgemacht hat oder, wer mit dem Spielzeug zuletzt gespielt hat. Und ich glaube auch nicht, dass die Eltern von dem Kind für das Spielzeug freiwillig aufkommen, wenn man denn nachvollziehen kann, wer das Spielzeug kaputtgemacht hat. Und die Kindergartenversicherung wird sicherlich dafür auch nicht aufkommen.

Natürlich ist das ein fest vorgegebener Tag vom Kindergarten, aber den Eltern wird selbst überlassen, ob die Kinder an so einem Tag teilnehmen oder nicht. Die Eltern dürfen selber entscheiden, ob die Kinder an dem Tag in den Kindergarten gehen und was für ein Spielzeug die Kinder mitnehmen dürfen und, ob die Kinder überhaupt ein Spielzeug mitnehmen dürfen. So etwas ist ja keine Pflichtveranstaltung und bleibt den Eltern im Endeffekt freigestellt.

Meine Tochter hat in ihrem Kindergarten auch regelmäßig einen Spielzeugtag und sie möchte auch immer alles mit in den Kindergarten nehmen, um den anderen zu zeigen, was für ein tolles Spielzeug sie hat und, um mit den anderen Kindern und ihrem Spielzeug zu spielen. Bis jetzt ist im Kindergarten noch kein Spielzeug kaputt gegangen. Auf jeden Fall habe ich dies noch nicht mitbekommen und zu dem ist meine Tochter ihr Spielzeug auch heil geblieben.

Ich achte auch immer darauf, was meine Tochter am Spielzeugtag im Kindergarten mitnimmt zum Kindergarten. Am liebsten würde sie auch Tausende von Sachen mitschleppen, wie ihre ganze Baby Born Sammlung und dem ganzen Zubehör. Oder ihren neuen Storio 2 von Vtech mit den ganzen Spielen und desgleichen. Aber, ich dachte darauf, dass die Spielsachen nicht so wertvoll sind, die sie mitnimmt. Damit am Ende das Geheule nicht zu groß ist, falls doch mal etwas kaputt gehen sollte und weil man damit rechnen muss, dass etwas kaputt gehen kann oder kaputtgemacht wird. Und, wenn das Spielzeug dann sehr teuer war, will man ja auch niemanden zur Rechenschaft ziehen und man muss dann selber dafür aufkommen und will sich nicht unbedingt darüber ärgern.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eine solche Situation ist immer unschön, aber wenn man seinem Kind Spielzeug mitgibt, geht man dieses Risiko ein. Der Spielzeugtag ist ein Tag, an welchem es den Kindern erlaubt ist, ihr Spielzeug mitzunehmen. Der Kindergarten möchte damit steuern, dass die Kinder nicht jeden Tag immer haufenweise Spielzeug mitnehmen. Das heißt aber nicht,d ass der Kindergarten dafür haftet.

Wenn man zu Hause andere Kinder eingeladen hat und diese ein Spielzeug kaputt machen, dann bezahlen das die Eltern des Kindes doch auch nicht. Das würde ich auch übertrieben finden. Spielzeug kann nun mal kaputt gehen, so ist halt das Leben.

Wir hatten das Problem mal im Hort. Da ging von einem Mädchen ein Bakugan kaputt. Das Mädchen hat unser Kind dann so lange Genervt, dass wir ihr doch ein neues kaufen müssten, was ich eigentlich nicht eingesehen habe, denn wenn von uns etwas kaputt geht, bezahlt es auch keiner, dass ich dann einfach so ein Ding gekauft habe, damit endlich Ruhe war. Ich fand das eigentlich total unmöglich von dem Kind, denn ich bin mir sicher, dass genau dieses Kind bei anderen kaputtes Spielzeug nicht ersetzen würde. Außerdem war unser Kind nicht das einzige, welches damit gespielt hatte. Aber egal, wir haben es ersetzt und dann war Ruhe.

» floraikal » Beiträge: 1127 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Grundsätzlich ja der, der das Spielzeug kaputt gemacht hat. In der Sondersituation (es ist davon auszugehen, dass eine Person unter sieben Jahren das Spielzeug kaputt macht) wird also die Haftungsfrage zurück gegeben und der Besitzer ist alleinverantwortlich. Das ist aus meiner Sicht durchaus sinnvoll und sollte schon dafür sorgen, dass eher "fragiles" Spielzeug auch an sein einem Tag nicht in den Kindergarten gebracht wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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