Tropfender Wasserhahn eine Angelegenheit des Vermieters?

vom 16.03.2013, 22:05 Uhr

Ich habe seit gestern einen tropfenden Wasserhahn und habe einen Kumpel gebeten sich diesen mal anzusehen. Er kommt morgen und schaut sich das an. Er meint aber, dass es eigentlich Sache des Vermieters ist. Besonders, wenn ich keine Klausel im Mietvertrag habe, wo steht, dass ich bis zu einer gewissen Summer selber Instandhaltungskosten zahlen muss. Und diese Klausel habe ich nicht drin stehen.

Ist es richtig, dass ein tropfender Wasserhahn die Angelegenheit des Vermieters ist oder ist es Sache des Mieters?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich habe eine solche Klausel im Vertrag stehen. Ich glaube für Kleinreparaturen bis zu einer Summe von einer Monatsmiete im Jahr bin ich selbst verantwortlich. Das finde ich auch durchaus sinnvoll, es ist ja wirklich unnötiger Aufwand für alle Beteiligten, wenn sich der Vermieter um jede Kleinigkeit kümmern muss.

Wie das ganze jetzt aber gesetzlich geregelt ist, wenn keine Klausel im Vertrag steht, weiß ich auch nicht. Ich persönlich würde es aber trotzdem selbst machen, wenn es nur eine Kleinigkeit ist.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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