Tarifgruppen-Einstufung bei Zeitarbeitstarifverträgen

vom 08.03.2013, 22:07 Uhr

Die meisten Zeitarbeitsfirmen scheinen mittlerweile Tarifverträgen zu unterliegen, so dass gewisse Gehälter bezahlt werden müssen. Die Vergütung erfolgt dabei in neun verschiedenen Tarifgruppen, je höher die Einstufung, desto höher der Lohn. Dabei fiel mir gestern wieder einmal auf, dass ein Unternehmen den Lohn in ihrem Stellenangebot veröffentlichte, was ich grundsätzlich sehr gut finde. Ebenfalls berief man sich auf den entsprechenden Tarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen.

Was mir jedoch sehr negativ auffiel war neben der Tatsache, dass Selbstverständlichkeiten (die tarifvertraglich geregelt sind) so aufgeführt wurden, als handele sich dabei um eine nette Geste des Unternehmens. Vor allem aber, wurde der Lohn der Tarifgruppe 1 angegeben und das obwohl man jemanden suchte, der idealerweise eine abgeschlossene Ausbildung hat, ein bis zwei Fremdsprachen spricht, sich schriftlich und mündlich sehr gut ausdrücken kann, verschiedene Computer-Programme bedienen kann und diverse Soft-Skills mitbringt. Das deutete für mich alles mehr auf Tarifgruppe 3 oder 4 hin. Denn auch wenn manche Anforderungen nur wünschenswert waren, so ist doch davon auszugehen, dass eine gewisse Qualifikation vorhanden sein muss. Tarifgruppe 1 hingegen ist für einfache Tätigkeiten Anlerntätigkeiten. Dabei hat ein ausländischer Bekannter damals mal auf einem Parkplatz gestanden und jedem wegfahrenden Fahrzeug einen Flyer gegeben und einen schönen Abend gewünscht. Eine Tätigkeit also, die auch ein dressierter Affe erledigen könnte.

Bei anderen Jobs finde ich die Einstufung jedoch schwerer, gerade wenn es sich nicht um einen typischen Ausbildungsberuf handelt, aber dennoch Berufserfahrung oder bestimmte Kenntnisse notwendig sind. Und dann ist es meiner Meinung nach auf keinen Fall Lohngruppe 1, wenn man gewisse Qualifikationen mitbringen muss. Doch besteht dafür eine rechtliche Handhabe?

Oder ist nur auf dem Papier in den Tarifverträgen alles schön geregelt, während man in der Realität kaum Chancen auf vernünftige Bezahlung hat? Wer sich von vorneherein beschwert, wird vermutlich erst gar nicht eingestellt. Oder gibt es andere Wege gegen solche Firmen vorzugehen?

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Tarifverträge sind ja normalerweise Verträge zwischen einem Arbeitgeberverbund (oder manchmal auch einer einzelnen Firma) und einer Gewerkschaft. Das wird sicherlich auch für Zeitarbeit gelten. Bindend sind die Tarifverträge dann auch normalerweise nur für Gewerkschaftsmitglieder, obwohl meistens die Arbeitgeber auch Nichtmitgliedern die gleichen Konditionen geben. Wenn man irgendwo einen Vertragsbruch vermutet, kann man sich an die zuständige Gewerkschaft wenden. Diese wird sich vermutlich aber auch nur um die Belange ihrer Mitglieder kümmern.

Ich habe auch schon festgestellt, dass Eingruppierungen in verschiedenen Firmen auch sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Manche Firmen schreiben eine Stelle für eine bestimmte Eingruppierung aus, geben aber einem Einsteiger erst einmal einen Vertrag, der zwei Gruppen darunter liegt. Die Zieleingruppierung wird erst nach einer gewissen Zeit (und entsprechender Leistung) erreicht. Andere fangen vielleicht von sich aus niedriger an; trotzdem sind die gleichen Steigerungen möglich.

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