Könnte Herr X für Ladendiebstahl belangt werden?

vom 07.03.2013, 22:41 Uhr

Herr X arbeitet in einem Handyshop. Er ist dort ein angestellter Filialleiter. Sagen wir mal, es kämen heute vier Diebe in seinen Laden, drei von den Dieben würden ihn so gekonnt ablenken, dass er es nicht bemerken würde, wie der Vierte gleichzeitig einen Karton mit Ware im Wert von mindestens 10.000 Euro stiehlt.

Nun bekommt Herr X auch noch Druck von seinem Chef, dass er eventuell für diesen Schaden selber aufkommen muss. Die Frage die sich nun stellt ist, ob Herr X tatsächlich dafür belangt werden könnte.

» Salina » Beiträge: 80 » Talkpoints: 44,02 »



Warum sollte Herr X dafür belangt werden? Das wäre doch völlig abartig. Er hat doch nichts gestohlen. Und dass er bestohlen wird, kann er wohl kaum hundertprozentig vermeiden. Welchen Hintergrund hat deine Frage? Kennst du so einen Fall?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich glaube nicht, dass Herr X dafür haften müsste, wenn er nicht fahrlässig gehandelt hat. Das heißt, wenn Herr X die gestohlene Ware nicht der Vorschrift entsprechend verschlossen hatte. Denn ich glaube nicht, dass Ware so offensichtlich im Laden stehen darf, wenn nur ein Person dort arbeitet. Außerdem muss der Chef eine Versicherung haben, die den Schaden ersetzt. Hat er die nicht abgeschlossen, ist es wohl seine Sache und er muss mit dem Schaden leben.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Herr X wird wie gesagt von seinem Chef wegen der Sache unter Druck gesetzt, dass er für den Schaden eventuell aufkommen soll. Das ist der Grund dafür, weshalb er sich solche Sorgen darüber macht, ob er tatsächlich dafür belangt werden könnte wenn es hart auf hart kommt. Ja, ich kenne so eine Situation.

» Salina » Beiträge: 80 » Talkpoints: 44,02 »



Also ich glaube kaum das Herr X belangt werden kann, zumindest nicht wegen einem Diebstahl von 3 Waren im Wert X, keine Handys. Lässt sich Herr X allerdings ablenken, und man kann ihm Handys klauen, die nicht öffentlich ausgestellt sind, würde ich mal sagen hat Herr X vielleicht etwas daraus gelernt. Auch in diesem Falle kann Herr X aber auch nicht belangt werden, ich gehe davon aus, das die Geräte wenn direkt aus einer offenen Ausstellung, wie man sie bei Mediamarkt kennt geklaut werden.

Schafft es allerdings ein Dieb eine Kiste mit Ware im Wert von 10.000 Euro klauen, und das während Herr X im Laden ist, dann kann er durchaus dafür belangt werden, weil ihm beim vierten Diebstahl in folge offensichtlich nicht korrekt gelagerte bzw. gesicherte Ware geklaut worden ist. Selbst wenn es sich dabei um IPhones handeln sollte, wovon ich nicht ausgehe, so müsste es doch schon auffallen wenn jemand mit 15 Handys einfach so aus dem Laden spaziert, oder!? Bei einem günstigeren Handy wären es schon 30 Stück, und bei wirklich preisgünstigen Geräten, die dürften im EK, wenn es was anständiges sein soll, ja höchstens 150-200 Euro kosten wären es 50 Handys auf einmal.

Ich glaube schon das der Chef da durchaus eine Chance hat Herrn X zu belangen, unter gewissen Voraussetzungen. Stand die Kiste zum Beispiel offen im Laden rum, klar dann würde ich als Chef Herrn X sofort feuern, und die Kohle für die Geräte innerhalb von 14 Tagen sehen wollen, natürlich abzüglich des letzten Gehaltes. Ist Herr X allerdings nicht mehr der jüngste, sprich so um die 50 Jahre alt, wird der Chef zum Beispiel keine Chance haben. Es ist bekannt das ältere Menschen nicht mehr so fit, und aufmerksam sind wie junge Menschen es sein könnten, wenn sie wollten.

Aber da gäbe es verdammt viele Fragen zu klären, ist der Diebstahl angezeigt worden, gab es Kameras, warum waren die Waren nicht Diebstahlgesichert, wie war die Kiste mit Ware im Wert von 10.000 Euro gelagert, hat Herr X was mit den Diebstählen zu tun, und und und....

Ich denke das würde eine sehr langwierige Aktion.

» Frank The Tank » Beiträge: 350 » Talkpoints: 44,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wegen Ladendiebstahl wird er nicht belangt werden, dafür müsste man ihm selbst einen Diebstahl nachweisen. Er muss natürlich auch nicht für den Schaden aufkommen, unabhängig davon ob er 63 Jahre oder 23 Jahre ist. Es kann allerdings sein, dass dieser Vorfall arbeitsrechtliche Konsequenzen hat. Waren im Wert von 10.000 Euro sollten nicht einfach frei zugänglich herumstehen. Sofern Herr X seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, kann unter Umständen Schadensersatz gefordert werden.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ob das arbeitsrechtlich geht, weiß ich nicht. Es könnte ja höchstens ein gewisse Fahrlässigkeit unterstellt werden. Hier habe ich dazu etwas gefunden, vielleicht hilft Dir das weiter. Demnach könnte vielleicht eine Teilhaftung für den Schaden resultieren.

Darüber hinaus denke ich aber, dass doch der Chef sicherlich gegen Diebstahl versichert ist und er den Schaden ersetzt bekommt, sodass gar keine Notwendigkeit besteht, die entstandenen Kosten nun beim Mitarbeiter einzuklagen. Im Text, den ich verlinkt habe, steht sogar, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kosten durch seine Versicherung erstatten zu lassen, wenn er eine hat und daher parallel nichts vom Arbeitnehmer fordern darf, da er ja den Schaden durch die Versicherung ausgeglichen bekommt. Erst, wenn eine solche Absicherung nicht besteht, kann er Mitarbeiter belangen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn du jemanden kennst, der in so einer Situation steckt, dann würde ich dem an deiner Stelle raten, mich bei einem Fachanwalt beraten zu lassen. Eine Auskunft von einer Person die vom Fach ist, ist immer was gutes. In Anbetracht der Summe von 10000 Euro rentiert sich das vermutlich. Ich würde da davon ausgehen, dass das unter Umständen viel Ärger erspart. Aber ganz sicher kann so eine fundierte Auskunft wieder Ruhe schaffen, weil man weiß was kommen wird und man sich nicht ständig Gedanken darum machen muss, was wäre wenn es

Dann sollte Herr X noch überlegen, ob er nicht eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese würde eventuell auch einspringen, wenn er unabsichtlich so einen Schaden verursacht hat. Auch wenn er es nicht direkt selbst war. Eventuell ist ja auch eine Rechtschutzversicherung vorhanden, die die anwaltliche Beratung zahlen würde.

Zudem würde ich noch darüber nachdenken, gegen die vier eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Erstens ist das ein Signal für den Chef, dass man mit denen nicht etwa unter einer Decke steckt. Zweitens würde ich bei so einem wohl geplanten Vorgehen davon ausgehen, dass die das öfter machen und da wäre es von Vorteil, sie aus dem Verkehr zu ziehen. Außerdem kann man im Falle dass diese Täter geschnappt werden eventuell diese finanziell zur Rechenschaft ziehen? Das sollte man vielleicht auch mal mit Fachleuten abklären.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Mir stellt sich da als allererstes die Frage, wie dumm bzw. leichtsinnig der Chef eigentlich ist. Lässt der wirklich einen Karton mit Ware im Wert von 10.000€ im Laden herumstehen? Sowas gehört ins Lager und alle teuren Geräte im Laden sind eigentlich bei allen mir bekannten Läden in Vitrinen eingeschlossen. Überwachungskameras, auf denen die Diebe eventuell zu sehen sein könnten, hat der Herr wohl auch nicht?

Kein Angestellter kann belangt werden, wenn während seiner Arbeitszeit etwas gestohlen wird. Es sei denn, man kann ihm nachweisen, dass er mit den Dieben unter einer Decke steckte. Herr X sollte sich einen Anwalt suchen und es ruhig auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Der Chef müsste ihm erstmal eine Schuld nachweisen und das dürfte sehr schwer sein.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Vielen Dank schon mal für eure zahlreichen Antworten. Also es ist so, dass die Waren dem Herrn X tatsächlich aus seinem Lager gestohlen wurden. Sie befanden sich in einem Stahlschrank. Der Stahlschrank war aber nicht verschlossen, da es Tagesbetrieb war.

Drei von den vier Dieben verwickelten Herr X in ein Gespräch. Sie taten so, als ob sie sich für etwas interessieren würden, und es eventuell kaufen wollten. Herr X wollte es vom Regal holen. Gleichzeitig machten sich die Diebe extra groß, um Herr X die Sicht auf das Lager zu versperren.

Währenddessen verschwand der vierte Dieb ganz schnell im Lager, und packte sich dort einen Karton mit Handys aus dem Stahlschrank zusammen. Dann rannte er aus dem Lager auf die Straße, und die anderen drei Diebe hinter ihm her. Herr X hat zwar Kameras in seinem Laden, jedoch nicht im Lager. Und leider sind die Gesichter der Diebe, auf den Kameras auch nicht zu erkennen.

» Salina » Beiträge: 80 » Talkpoints: 44,02 »


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