Darf die Pfändungsfreigrenze unterlaufen werden?
A bekommt Hartz IV und befindet sich seit einigen Tagen in der Insolvenz. Er hat auch ein unterhaltsberechtigtes Kind, dem er aber aufgrund fehlender finanzieller Mittel leider keinen Unterhalt zahlen kann. A hat nun in den letzten Monaten eine Reihe von Gegenständen verkauft. Außerdem hat er Kleinstaufträge ausgeführt. Insgesamt hat er so etwa 400,- € dadurch verdient, die ihm auch auf sein Konto gezahlt wurden und wovon er sich kleinere, unbedingt notwendige Dinge gekauft hat bzw. wovon er Nachzahlungen beim Strom beglich.
Er wähnte sich auch im guten Recht, denn er kam nie auch nur in die Nähe der Pfändungsfreigrenzen, bewegte sich weit darunter. Er kam noch nicht einmal an die 100.- € monatlich heran, die man anrechnungsfrei bei Hartz IV dazuverdienen darf. Nun sagte ihm sein neuer Insolvenzverwalter, dass er dieses gesamte Geld an ihn herauszugeben hätte. Als Begründung gab der Insolvenzverwalter an, dass A in der Insolvenz nur sein Hartz IV-Satz verbleiben dürfe. Alles, was darüber hinaus gehe, müsse für die Gläubiger und das Kind bezahlt werden.
Irgendwie kann ich dies nicht glauben, denn damit würden die Pfändungsfreigrenzen doch total unterlaufen werden, die ja gerade zum Schutz von Leuten mit geringen finanziellen Mitteln da sind. Selbst bei Hartz IV dürfte A ja bis zu 100,- € monatlich anrechnungsfrei behalten, auch mit einem an sich unterhaltsberechtigten Kind. Habt Ihr mit einer solchen Konstellation Erfahrung? Kann es sein, dass die Pfändungsfreigrenze in einer solchen Situation nicht eingreift? Kennt Ihr Auswege für A? Sollte A sich vielleicht noch einmal unabhängig rechtlich beraten lassen?
Hier muss man schon etwas genauer hinschauen, denn welchen Status bekleidet die Person A zur Zeit genau? Hartz 4 Empfänger haben einen bestimmten finanziellen Rahmen zum Dazuverdienst und diesen dürfen oder sollten sie nicht überschreiten. Welche Form der Insolvenz kommt hier im speziellen Fall zur Anwendung? Es gibt nämlich die gewerbliche Insolvenz und auch die private Insolvenz. Wenn die Person A beispielsweise Kleinstaufträge abarbeitet, ist sie wohl eher gewerblich tätig. Du musst es doch etwas genauer beschreiben, um überhaupt eine konkrete Antwort darauf bekommen zu können.
Wie sein Name schon aussagt verwaltet der Insolvenzverwalter innerhalb der Insolvenz das Vermögen seines Klienten. Dass dieser sich ohne Absprache mit dem Insolvenzverwalter Geld dazuverdient, war definitiv nicht in Ordnung. Dabei ist erst einmal egal, wofür das Geld verwendet wurde und ob die Pfändungsfreigrenze durch den Zuverdienst überhaupt überschritten wurde. Wer sich in Insolvent befindet, hat eben deutlich Einschnitte hinzunehmen. Es ist ein allgemeiner Irrglaube, dass innerhalb der Insolvenz immer das gesamte Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze zur Verfügung steht und man sich deshalb bis zu einem Verdienst von dieser Höhe als Betroffener keine Gedanken machen müsste.
Möglicherweise wäre ein solcher Zuverdienst sogar in Ordnung gewesen, wenn es mit dem Verwalter abgesprochen worden wäre. Das ist sicher im Einzelfall möglich, wenn das Geld für bestimmte nachvollziehbare Zwecke dient.
Man benötigt keinerlei Erlaubnis zum Nebenverdienst, allerdings muss man den dafür erhaltenen Betrag schon korrekt angeben. Dann erst kann man noch vom Insolvenzverwalter genau prüfen lassen, ob man hierbei noch einen sogenannten Freibetrag bekommen kann. Gewisse Dinge lassen sich nämlich noch vom erhaltenen Betrag abziehen und zählen dann nicht als sogenanntes Einkommen.
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