Ist man verpflichtet, einen Leichnam zu identifizieren?
Falls ein unbekannter beziehungsweise bislang unidentifizierter Leichnam irgendwo gefunden wurde, werden logischerweise Bemühungen angestellt, diesen Leichnam zu identifizieren. Wie das in der Realität genau abläuft, bürokratisch betrachtet, weiß ich allerdings nicht, denn ich kenne die Situation zum Glück nur aus Filmen, Fernsehserien oder Büchern. Ich denke allerdings mal, dass Personen, die einen Bekannten oder Verwandten vermissen, dessen Beschreibung auf den gefundenen Toten passt, polizeilich zur Identifiizierung geladen werden. Irgendeinen Anhaltspunkt zu einer möglichen Verbindung zwischen dem Toten und den Personen, die den Toten identifizieren sollen, muss es ja geben, man kann ja nicht willkürlich Leute vorladen.
Nun frage ich mich: Wenn man so eine Vorladung erhalten würde, wäre man verpflichtet, dieser zu folgen und den Leichnam anzusehen? Mal abgesehen davon, dass man sicherlich Gewissheit möchte, ob der Vermisste noch lebt oder nicht, interessieren mich eher die rechtlichen Hintergründe. Kann ein Mensch unter diesen Umständen also gezwungen werden, sich einen Leichnam anzusehen, der möglicherweise auch stark zerfressen oder verwest oder sonstwie übel zugerichtet ist? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wäre das so? Mal abgesehen davon, dass solche Fälle, in denen man Angehörige in der Pathologie identifizieren muss, hoffentlich nicht allzu oft vorkommen.
Ich konnte mir das zuerst nicht vorstellen, habe aber in Wikipedia gefunden, dass jeder deutsche Staatsbürger, der den Toten wahrscheinlich gekannt hat, zur Leichenidentifizierung verpflichtet ist. Aber ich denke, dass einem nur Leichen vorgelegt werden, die noch einigermaßen gut aussehen, sonst könnte man ja eh nicht erkennen.
Die Frage ist ja auch, was passiert, wenn man sich weigert. Dann bekommt man vielleicht ein Ordnungsgeld oder es passiert gar nichts und daher ist diese Regelung auch irgendwie hinfällig. Ich würde mich dazu nämlich sicherlich nicht zwingen lassen und würde dann lieber eine kleine Strafe auf mich nehmen, also Tote zu identifizieren.
Soweit ich bei anderen mitbekommen habe, werden einem durchaus Leichname vorgelegt, die wirklich nicht mehr gerade ansprechend aussehen und durchaus heftig entstellt sind, durch Unfälle etwa. Ein Gesicht kann ja einerseits schon ziemlich zerstört sein und trotzdem für die engsten Angehörigen noch Wiedererkennungswert haben. Da genügt ja manchmal vielleicht beispielsweise die Mundpartie, um Vater, Mutter oder die eigenen Kinder zu erkennen.
Das möchten sicher die meisten vermeiden, das zu sehen, allerdings kann ich mir vorstellen, dass es einem dann egal ist, wenn man eben gerade eine nahe Person vermisst und dann vielleicht nur noch so schnell wie möglich Klarheit bekommen will, ob es derjenige ist oder nicht. Aber mich würde auch interessieren, was bei einer Weigerung geschieht.
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