Nach Kündigung - Wann muss letzte Abrechnung erfolgen?

vom 07.03.2013, 02:33 Uhr

Frau A hat ein befristetes Arbeitsverhältnis am 14.02. zum Monatsende gekündigt. Die Kündigungsfrist betrug zwei Wochen. Ab dem 20.02. wurde sie nach Absprache freigestellt unter Anrechnung ihres Urlaubsanspruchs, sowie vorhandener Überstunden. Diese lagen dem Arbeitgeber auch vor. Zum Monatsende bekam Frau A nun ihr reguläres Gehalt.

Überstunden und Urlaubsanspruch waren jedoch insgesamt höher als die Zeit der Freistellung. Deshalb hat Frau A ihrer Berechnung nach nun noch Anspruch auf die Auszahlung von einigen Urlaubstagen. Der Arbeitgeber beruft sich nun darauf, dass die Abrechnungen bereits zur Mitte des Monats stattfinden und weitere Ansprüche erst Mitte März berechnet werden und Ende März ausbezahlt werden. Eine genaue Summe konnte (oder wollte) man noch nicht nennen, da die Buchhaltung extern erfolgt.

Ist dieses Vorgehen soweit rechtlich in Ordnung? Oder kann Frau A verlangen, dass bereits vorher eine Abrechnung (und Auszahlung) erfolgt? Sofern dies nicht möglich ist, würde der Monat März dann rechtlich auch als Arbeitsverhältnis gelten? Nehmen wir an Frau A beginnt am 15.03. einen neuen Job- hat sie dadurch im März zwei Arbeitsverhältnisse? Wird dies steuerrechtlich dann besonders relevant?

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Abrechnung kann durchaus erfolgen, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ich denke, dass das rechtlich in Ordnung ist. Es handelt sich ja nur um einen Monat und nicht um eine lang Zeit. Für die Steuer ist das egal. Steuerlich wird ja erst Ende des Jahres alles ausgeglichen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Warum sollte Frau A verlangen können, dass wegen ihrer Kündigung die betrieblichen Abläufe anders geregelt werden? Es ist normal, dass man erst im März seine Abrechnung für den Februar bekommt. Wird diese bis Mitte des Monats erstellt und am Monatsende ausgezahlt, so wird sich Frau deswegen in Geduld üben müssen. Sie hat kein Recht die Abrechnung und Auszahlung vorher zu verlangen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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