Kann man Spenden von Sondermarken von der Steuer absetzen?
Sonderbriefmarken / Wohlfahrtsmarken kosten ja mehr als das Porto wert ist, weil man einen Teil auch spendet. Wenn man nun einige dieser Bögen kauft, hat man ja auch einiges gespendet. Kann man eine Quittung darüber bekommen, was Porto und was Spende ist, damit man das auch von der Steuer absetzen kann oder spendet man da ohne steuerliche Vorteile? Ist dieser Spendenanteil von der Steuer absetzbar?
Ich will jetzt keine Diskussion anzetteln, dass man auch ohne steuerliche Vorteile spenden sollte, sondern ich möchte nur wissen, wie man das bei der Steuer geltend machen kann.
Nein, kann man leider nicht. Nach § 10b EStG ist es nicht möglich und es wurde bereits 1969 vom Bundesfinanzhof entschieden, dass für Zuschlagsbeträge verkaufter Wohlfahrtsmarken keine Zuwendungsbestätigungen (“Spendenbescheinigungen”) ausgestellt werden dürfen. Somit ist eine Abzugsfähigkeit nicht gegeben.
Jedoch können Gewerbebetriebe und freiberuflich Tätige die vollen Aufwendungen (Porto und Zuschlagswert) als Betriebsausgabe bei der Steuererklärung absetzen.
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