Alte Bankkarte eingezogen bevor neue da ist

vom 23.12.2012, 22:25 Uhr

Gestern wollte ich noch eine Überweisung vornehmen und etwas abheben und war gerade am Bank-Terminal, um die entsprechenden Angaben einzutippen. Das wurde gleich abgebrochen und es erschien die Meldung, dass meine Karte aus Sicherheitsgründen eingezogen wird und weg war sie. Na toll – da stand ich nun, ohne Geld und ohne Überweisung. Ich kann mir schon denken, woran es lag, denn ich hatte einen Brief bekommen, dass ich eine neue Bankkarte erhalte und habe dazu schon die neue Pin bekommen, nur die Karte noch nicht. Somit hat mir die Bank aber scheinbar die alte Karte gesperrt, bevor die neue da ist und das kurz vor Weihnachten. Zu erreichen ist da bis zum nächsten Werktag auch keiner – also bis Donnerstag.

Ganz schön blöd gelaufen kann man da sagen. Ist Euch das auch schon einmal passiert? Was habt Ihr da gemacht? Ist es denn üblich, dass die alten Karten eingezogen werden, bevor die neue da ist? Könnte es Sinn machen, sich zu beschweren, vielleicht entschuldigt man sich zumindest mit einem Präsent bei mir.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn die Bank morgen noch aufhat, mit Personalausweis hingehen und ganz normal eine Auszahlung verlangen. Die Bank ist verpflichtet dir das Geld zu geben, sobald du dich ausweisen kannst. Sie dürfen dir das nicht verweigern, weil du einen Anspruch auf dein Geld hast. Notfalls lässt du dir einen Filialleiter holen, dann wird das schon funktionieren. Das klappt immer und notfalls mit dem Anwalt drohen sonst lassen die dich hängen.

Ich musste mir mal eine Diskussion mit der Mitarbeiterin einer großen Bank leisten, welche ziemlich drastisch ausging, weil sie mir das Geld nicht gegen Vorlage meines Ausweis auszahlen wollten. Nachdem ich Druck gemacht habe und mir den Filialleiter holen lassen habe, ging alles ganz schnell und das Geld wurde ausgezahlt.

» Newsjumper » Beiträge: 598 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ja, natürlich zahlt eine Bank Geld bar an den Kontoinhaber aus. Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass es so etwas wie beschrieben gibt. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen hat der Kontoinhaber keinen Zugriff mehr auf sein Girokonto. Das ist beispielsweise das Vorliegen einer Privatinsolvenz. Dann benötigt die Bank zunächst eine Freigabebescheinigung des zuständigen Insolvenzverwalters, bevor weitere Auszahlungen möglich sind. Oder aber, es liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor. Auch dann sind Barauszahlungen zunächst gestrichen bis es zur Bezahlung der Forderung kam.

Grundsätzlich darf es keine Weigerung einer Auszahlung geben. Nur dann, wenn zum Beispiel Zweifel an der Echtheit des Legitimationspapiers bestehen, ist dies eventuell denkbar. Doch dann wäre die Bank natürlich in der Beweispflicht. Einfach ablehnen dürfen die Auszahlung definitiv nicht.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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