Können private Internetverkäufe steuerpflichtig werden?

vom 02.03.2013, 21:54 Uhr

A hat sich im Laufe der Zeit einige Wertsachen gekauft und würde nun, weil er finanziell ein wenig knapp ist einige Dinge im Internet verkaufen. Er würde nur Dinge verkaufen, die er selber einmal gekauft hat. Eigener Schmuck, eine Briefmarken- und Münzsammlung und einige Dinge mehr. Auch ältere Elektronikgeräte und auch alte Möbel, die schon unter Antiquitäten fallen.

Können eigentlich solche Privatverkäufe im Internet steuerpflichtig werden? Wie gibt man das dann in der Steuererklärung an? Man kann ja nicht alles angeben, was man eingenommen hat. Man müsste ja dann auch das eintragen, was es einmal gekostet hat. Denn dafür hat man ja schließlich auch schon mal Steuern gezahlt und Geld ausgegeben und diese Sachen, die A damals gekauft hat, hat er damals ja nicht als Sonderauslagen in der Steuererklärung angegeben, weil es ja absurd wäre.

Wie muss man, wenn wirklich Steuern anfallen diese Teile versteuern und wie weit wird das dann anerkannt? Gebt ihr jede Einnahme durch Internetverkäufe bei der Steuer an?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn du privat Dinge verkaufst, sind sie nicht steuerpflichtig. Denn dann müsstest du auch Verluste absetzen dürfen, das wäre für das Finanzamt ein Minusgeschäft. Wenn man allerdings immer wieder beispielsweise die gleichen Dinge mit Gewinnabsicht verkauft, muss man ein Gewerbe anmelden und das Ganze wird steuerpflichtig. Ab wann eine solche Grenze erreicht wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Aber wenn du den Nachlass deiner Oma oder deinen Gebrauchtwagen verkaufst, ist das nicht steuerpflichtig. Du hast ja für den Neuwagen mehr bezahlt, als du jetzt einnimmst.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 02.03.2013, 23:14, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Natürlich sind private Verkäufe nicht durch Steuerabgaben zu belasten. Hier entsteht ja selbst dann kein "Gewinn" im eigentlichen Sinn, wenn du gebrauchte Waren zu einem höheren Preis verkaufst, als sie dich einst mal gekostet haben. Und selbst wenn du Gegenstände verkaufst, welche du im Rahmen einer Erbschaft erhalten hast, fällt weder steuerlich relevanter Gewinn ab noch ist ein gewerbliches Treiben zu unterstellen.

Erst wenn aus den "privaten Verkäufen" ein gewerbliches Handeln wird, sind auch Steuern zu entrichten. Das ist dann eigentlich unabhängig vom Gewinn und von der Menge der verkauften Waren. Wenn du also gezielt nach günstigen Artikeln Ausschau hältst, um sie direkt im Anschluss teurer weiterverkaufen zu können, ist dies als gewerbliches Handeln auszulegen und demzufolge musst du dafür Steuern entrichten und eine Gewährleistung für die verkauften Produkte bieten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Grundsätzlich darf man in Deutschland noch 410 Euro im Jahr so verdienen, dass es bei der Steuer keine Rolle spielt. Es gibt auch keine feste Grenze, ab wann ein Handel nun gewerblich ist und die hängt auch von dem Wert und der Neuwertigkeit der Güter ab. Gebrauchte Güter hat man schließlich vorher mal neu erworben und insofern ist dies nur Vermögensumwandlung, wenn diese nicht zu einem höheren Preis verkauft werden. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt erst ab höheren fünfstelligen Beträgen systematisch kontrolliert und darunter nur Stichproben macht. Allerdings scheint das Finanzamt z. B. bei Ebay Zugriff auf die Konten zu haben, weshalb man hier etwas aufpassen sollte.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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