Unternehmen die trotz mehrere Unfälle weiter bestehen
Dass man gewisse Freizeitaktivitäten auf eigenes Risiko ausübt, leuchtet mir ein. Dafür muss man teilweise auch seine schriftliche Einwilligung geben, bzw. bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Auch wird man darüber aufgeklärt, was alles passieren kann und worauf man selbst achten muss. Beispiele dafür gibt es hunderte, zum Beispiel beim Tätowieren, auf Kletteranlagen oder beim Bungee-Springen.
Dabei macht es natürlich einen Unterschied, ob man sich selbst beim Klettern nicht richtig gesichert hat oder ob die Kletteranlage zusammenbricht, weil irgendein Materialfehler vorlag. Ebenso kann es beim Bungee-Springen passieren, dass man zum Beispiel beim Sprung ins Seil greift und sich Verletzungen zuzieht. Dabei wird einem vorab erklärt, dass man genau dies nicht machen soll und es dürfte auch einleuchtend sein, dass so etwas sehr schmerzhaft werden kann. Jedoch kommt man mit einem blauen Augen und Kratzern bzw. Schürfwunden davon. Und die Schuld ist in solchen Fällen natürlich nicht beim Betreiber zu suchen. Anders verhält es sich jedoch meiner Meinung nach bei Unfällen, die auf Fehler des Personals, der Sicherung oder des Seiles zurückzuführen sind.
Wenn ein Bungeeseil reißt, kann man dies wohl kaum dem Bungeespringer vorwerfen, denn dieser bringt sein Seil nicht von Zuhause mit. Stattdessen verlässt man sich darauf, dass ein Seil eben nicht reißt und man zudem entsprechend gesichert ist. Wobei man bis zu einem tödlichen Unfall in Deutschland auch nicht davon ausging, dass ein solches Seil überhaupt reißen kann. Als es dennoch passierte, sah es zuerst so aus, als würde das Unternehmen in dem dieser Unfall passierte, keine Bungeesprünge mehr anbieten und es wurden alle bereits bestehenden Termine erstmal abgesagt.
Doch die betroffene Firma machte weiter, konzentrierte zwar auch stärker auf andere Aktivitäten, aber betreibt dennoch bis heute weiterhin Bungee-Sprunganlagen in Deutschland. Und es gab nicht nur einen tödlichen Unfall, sondern zwei weitere schwere Unfälle, wie in der Süddeutschen Zeitung unter "Wagnis mit fatalen Folgen" nachzulesen ist. Wobei es auch 1992 schon hieß Bungee-Unfall verdarb City-Spaß.
Was muss eigentlich passieren, bevor man als Unternehmen gewisse Aktivitäten nicht mehr anbieten darf? Und warum können einige Firmen auch nach tödlichen Unfällen weiterbestehen?
Natürlich darf ein Unternehmen nach Unfällen weiter bestehen und kann die angebotene Leistung auch weiter anbieten. Gerade bei tödlichen Unfällen wird das Geschehen ja von Seiten der Staatsanwaltschaft geprüft. Wenn sich hier herausstellt, dass das Unternehmen wissentlich den möglichen (Unfall*)Tod von Kunden in Kauf genommen hat, dann dürfte das tatsächlich zu Sanktionen führen, welche einem Schließen des Geschäftsbetriebs gleich kommen. Hat aber das Unternehmen selbst nachweislich alles erdenkliche getan, damit es zu keinem Unfall kommt und/oder der Unfall ist schlicht auf das Versagen eines einzelnen Mitarbeiters zurückzuführen (der aber ausgebildet und belehrt war!), dann haben solche Unfälle Auswirkungen auf den einzelnen Mitarbeiter - nicht aber auf das Unternehmen. Du wirst ja auch nicht erwarten, dass eine Fluggesellschaft schließt, nur weil vielleicht ein Pilot der Airline schuldhaft einen Absturz verursacht hat. Erst wenn sich herausstellt, dass das Unternehmen weiß, dass viele Piloten z.B. auch betrunken ihrer Arbeit nach gehen und hier nicht dagegen vor geht, dürfte es Konsequenzen für den Betrieb geben.
Es kommt doch dabei auf den Grund des Unfalles an. Denn nicht unbedingt ist der Firma etwas vorzuwerfen. Es kann ebenso passieren, dass sie minderwertige Seile vom Hersteller bekommen haben. Warum sollte dann die Firma, die die Sprünge angeboten hat, nicht mehr die Aktivität als solches Anbieten dürfen?
Wenn man allerdings der Firma dabei die Schuld zuweisen und vor allem nachweisen kann, dann dürfte sicherlich mit entsprechenden Folgen zu rechnen sein. Das kann dann eben so weit gehen, dass ihnen das Angebot für diese Sprünge verboten wird.
Von dem Fall in Dortmund habe ich damals etwas am Rande mitbekommen und die Sache hat meine grundsätzliche Abneigung gegen solche Aktionen verstärkt. Ich hätte viel zu viel Angst davor, mich an einem Seil in die Tiefe zu stürzen. Außerdem finde ich es grundsätzlich nicht angenehm, wenn man von anderen Menschen abhängig ist und in einer solchen Situation möchte ich das erst recht nicht sein.
Wenn man sich aber für einen Bungee-Sprung entscheidet, muss man auch einkalkulieren, dass es immer ein gewisses Restrisiko gibt. Natürlich sollte es das nicht geben, aber es handelt sich letztendlich auch nur um eine Aktion, die von Menschen geplant und durchgeführt wird. Menschen machen Fehler und einzelne Fehler haben dann auch sehr gravierende Folgen. Außerdem hält das Material nicht immer, was es verspricht, selbst wenn es zuvor ordnungsgemäß kontrolliert wurde. Wenn man sich für diesen Nervenkitzel begeistern kann, muss man das Restrisiko in Kauf nehmen.
Ich finde nicht, dass eine Firma aufgrund eines einmaligen Fehlers direkt dicht gemacht werden sollte, selbst wenn der Fehler einen Todesfall nach sich zieht. Klar ist, dass solche Vorfälle aufgeklärt werden müssen. Findet man jemanden, der nachlässig oder fahrlässig gehandelt hat, muss man die Person zur Verantwortung ziehen. Aber ich denke nicht, dass das gesamte Unternehmen infolge eines Unfalls schließen sollte.
Cologneboy2009 hat geschrieben:Klar ist, dass solche Vorfälle aufgeklärt werden müssen. Findet man jemanden, der nachlässig oder fahrlässig gehandelt hat, muss man die Person zur Verantwortung ziehen.
Es ist nun aber weder das eine noch das andere passiert, bei dem betreffenden Unternehmen. Stattdessen gab es vor zwei Jahren die letzten kleinen Meldungen zu dem Unfall, zum Beispiel Kein Prozess um tödlichen Bungee-Sprung in Dortmund gegen Jochen Schweizer. Die Prozesskosten wurden größtenteils übernommen, die Eltern bekamen ein bisschen Geld (40000€) und ein Kinderhospiz freut sich über 15000 Euro. Eine Aufklärung es Falles wird es somit nie geben, ebenso wie jemanden, den man zur Verantwortung ziehen könnte.
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