Wie rechtssicher ist ein Einschreibebrief?
Man verschickt ja heutzutage immer noch relativ viele Briefe und bei denen wo man meint diese seien besonders wichtig, verschickt man per Einschreiben und meinetwegen auch noch mit Rückschein. Ist ja alles prima, nur was ist denn im Falle eines Rechtsstreites, wie belastbar und rechtssicher ist denn der Beleg eines Einschreibebriefs?
Der vermeintliche Beleg sagt ja eigentlich nur aus, dass etwas verschickt und auch vom Adressaten empfangen wurde. Aber was da empfangen wurde, geht ja daraus nicht hervor. Ein Empfänger könnte ja, zumindest mal theoretisch, glatt weg behaupten da seien nur leere Blätter drin gewesen und diese habe man weggeschmissen. Wie sehen denn das die Juristen unter euch?
Es ist, wie du es bereits selbst beschreibst. Aus der Quittung für ein Einschreiben, beziehungsweise auch dem Rückschein, bei einem Einschreiben mit Rückschein, geht nur hervor, dass eben ein Einschreiben verschickt wurde. Was aber in dem Umschlag drin war, dass kann man damit nicht belegen.
Mehr Rechtssicherheit kann man erhalten, wenn man das Einschreiben mit einem Zeugen verpackt und versendet. Dann kann der Zeuge bezeugen was in dem Umschlag war. Hier ist es ratsam, wenn das nicht gerade der Ehemann, Ehefrau oder andere nahe Verwandten sind. Auch ein Postbeamte wird sich nach Monaten an so was nicht erinnern.
Wenn man wirklich sichergehen will, dann lässt man Briefe per Gerichtsvollzieher zustellen. Das kostet ungefähr 15,00 Euro und man hat einen gerichtsverwertbaren Nachweis in der Hand.
Vor Gericht macht sich der mutmaßliche Empfänger jedoch häufig unglaubwürdig, wenn er den Empfang eines Einschreibens bzw. den Inhalt dessen bestreitet. Anwälte stellen im Zweifel wichtige Post auch gerne auf verschiedenen Vertriebskanälen zu. Das kann zum Beispiel parallel per Fax und per Einschreiben geschehen.
Was verstehst du unter "rechtssicher"? Mit einem Einschreiben hat man als Sender den Nachweis, etwas versendet zu haben. Der Empfänger kann hier nicht mehr abstreiten, etwas erhalten zu haben. Was den Inhalt angeht, ist es natürlich schwieriger, einen Nachweis zu führen. Aber wenn man als Sender darauf besteht, einen bestimmten Inhalt (z.B. eine Kündigung) verschickt zu haben, dann ist das schon mal ein starkes Indiz dafür.
Der Empfänger wäre hier eher in der Defensive, wenn er nun behauptet, ein völlig belangloses Stück Papier zugeschickt bekommen zu haben. Hier könnte man erwarten, dass der Empfänger beim Sender - zumal eine Geschäftsbeziehung besteht - bei so einer sonderbaren Sendung nachfragt. Zumindest aber sollte der Empfänger diese Sendung in irgendeiner Form archiviert haben, um eben wenigstens diesen Aspekt ein wenig untermauern zu können. Ist dies nicht der Fall, so spricht vieles eher für den Sender - und damit ist die "Rechtssicherheit" genug gewährleistet.
derpunkt hat geschrieben:Was verstehst du unter "rechtssicher"? Mit einem Einschreiben hat man als Sender den Nachweis, etwas versendet zu haben. Der Empfänger kann hier nicht mehr abstreiten, etwas erhalten zu haben. Was den Inhalt angeht, ist es natürlich schwieriger, einen Nachweis zu führen. Aber wenn man als Sender darauf besteht, einen bestimmten Inhalt (z.B. eine Kündigung) verschickt zu haben, dann ist das schon mal ein starkes Indiz dafür.
Was den Inhalt angeht und wie man belegen kann, was im Einschreiben drin war, wäre auch ein Belegbrief eine Möglichkeit. Das ist zwar auch ein Einwurf-Einschreiben, von dem aber vor dem Zusenden an den Empfänger ein PDF gemacht wird. Das PDF ist durch eine Zeitstempel-Signatur gegen nachträgliche Manipulation geschützt. Im PDF ist auch die Zustellbestätigung der Post enthalten.
Belegbriefe schickt man zunächst an die Belegbrief GbR, die dann die Kopie macht und das Dokument als Einschreiben an den Empfänger schickt.
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