Wohnungskündigung - Einschreiben wird nicht abgeholt

vom 02.06.2012, 21:10 Uhr

A hat in der vorletzten Woche die Kündigung für ihre Mietwohnung gekündigt. Diese Kündigung soll zum 31. August sein und ist fristgerecht per Einschreiben weggeschickt worden. A kann im Internet verfolgen, wo der Einschreibenbrief im Moment ist und er liegt schon seit dem 24.5. bei der Post um abgeholt zu werden. Anscheinend ist der Vermieter am Tag der Auslieferung nicht zu hause gewesen.

Nun ist der 2.6. und bis zum 3. Werktag des Junis, das müsste der 5.6. sein, muss die Kündigung beim Vermieter sein, damit sie auch zum 31. August wirksam ist. Aber was ist, wenn der Vermieter diesen Einschreibenbrief bis dahin nicht abholt? A ist nicht besonders gut auf den Vermieter zu sprechen und würde am liebsten gar nicht mehr mit ihm reden. Aber das wird wohl kaum gehen. Denn spätestens bei der Wohnungsübergabe wird es zu einem Gespräch kommen.

A hat eine Bekannte, die in der Nähe des Vermieters wohnt und diese kann bestätigen, dass der Vermieter nicht in Urlaub ist. Er hat gestern vor der Haustür das Auto gewaschen. Also hätte er die Möglichkeit gehabt den Brief abzuholen. Gilt für A das Datum des Poststempels oder das Datum an dem der Vermieter den Brief in den Händen hält? Was soll A nun machen? Kann A den Brief, weil er ahnt, dass es die Kündigung ist, ignorieren und damit die Kündigung als "nicht erhalten" oder "zu spät erhalten" deklarieren?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A wird schlechte Karten haben, wenn der Vermieter das Einschreiben nicht von der Post abholt. Denn ein Einschreiben kann ja auch nur bei Erhalt des Einschreibens bestätigt werden. Außerdem muss der Vermieter den Brief ja in den Händen halten, da er sonst gar keine Kenntnis von Kündigung bekommt. Ich würde den Brief an A Stelle lieber persönlich abgeben, auch wenn das Verhältnis extrem schlecht ist. Am besten sollte A das mit einem Zeugen tun, der dann bestätigen kann, dass der Kündigungsbrief angekommen ist. Dann wird die Kündigung auf jeden Fall rechtens sein.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


In diesem Fall gibt es sehr oft den Irrglauben das man ein Einschreiben immer mit Rückschein nehmen sollte. Das ist allerdings ein ziemlich dummer Trugschluss. Ein Brief, also auch ein Einschreiben, gilt in dem Moment als zugestellt, in dem es in den Briefkasten geworfen ist. Ein Einwurfeinschreiben reicht hier vollkommen aus, denn für seinen Briefkasten ist jeder selber verantwortlich. Hier reicht es vollkommen aus, einen Zeugen zu haben welcher Brief im Einschreiben steckte um auf Nummer sicher zu gehen, und da findet sich doch immer einer.

Ein Einschreiben das allerdings mit Rückschein gesendet wird, gilt erst dann als zugestellt, wenn es abgeholt wurde. Ich denke allerdings das es in diesem Fall anders ist. Der Gesetzestext beruft sich auf den Eingang beim Vermieter. Dieser Eingang ist ja nachweislich, durch Zeugen belegbar anwesend gewesen. Ich persönlich würde einfach die Kündigung noch einmal ausdrucken, und unter Zeugen persönlich in den Briefkasten werfen. Dem Zeugen das Schreiben vorher zum lesen geben, und den Zeugen den Umschlag festhalten lassen, und am besten persönlich einwerfen lassen.

Vermutet man das der Vermieter den Erhalt bestreiten könnte, sollte man den Brief am besten unter der Tür durch schieben, natürlich alles unter den Augen des Zeugen, dann kann nichts schief gehen, und alles ist rechtlich korrekt abgelaufen. Das ist der richtige, und vor allem Rechtssichere Weg. Ist man mit seinem Vermieter im Klinsch, und will ihn mal so richtig ärgern, und riskiert auch mal eine Anzeige wegen Ruhestörung, würde ich unter Zeugen mitten in der Nacht Sturmklingeln, und ihm den Brief persönlich in die Hand drücken. Mitten in der Nacht kommt keiner auf die Idee das einer ne Wohnungskündigung vorbei bringt.

» Frank The Tank » Beiträge: 350 » Talkpoints: 44,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@Jenna87w: A befürchtet aber, dass der Vermieter, wenn er sie sieht, die Tür nicht aufmacht. Denn A und der Vermieter leben auf Kriegsfuß. Deswegen ja auch die Kündigung. Würde eine erneute Zustellung mit einem Einwurfeinschreiben auch gehen oder ist das kein rechtsgültiges Schreiben, wenn man es mit Einwurfeinschreiben schickt?

Was wäre, wenn der Vermieter sich weigert den Brief anzunehmen, wenn A persönlich hingeht und ihm den Brief geben will?

@Fank The Tank: Es war kein Einschreiben mit Rückschein, sondern ein ganz normaler Einschreibenbrief, den der Vermieter hätte nur unterschreiben müssen. A sieht das nur in der Sendungsverfolgung im Internet, dass der Brief wohl noch immer nicht abgeholt ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn der Empfänger die Verzögerung selbst schuldhaft verursacht hat, gilt das Schreiben als zugestellt. Offensichtlich war er ja da und hat gewusst, dass ein Einschreiben für ihn gekommen ist. Dazu gibt es Urteile, z. B. einige vom Bundesarbeitsgericht, wo es um die Kündigung von Arbeitsverhältnissen geht, zum Beispiel. Und ich denke, dass das bei Wohnungskündigungen doch genau so sein müsste.

Ich würde die Kündigung noch einmal per Einwurfeinschreiben schreiben, jedoch mit dem originalen Kündigungsdatum und auf die Annahmeverweigerung hinweisen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ein normaler Einschreibebrief reicht. Wenn der Vermieter nicht zu Hause ist und den Brief auch nicht abholt, ist das seine Sache. Per Gerichtsurteil wird die Kündigung als zugestellt betrachtet. Andere Gerichte gehen jedoch davon aus, wenn ein Benachrichtigungszettel des Postboten nicht im Briefkasten des Vermieters war nach dessen Aussagen, könnte die Kündigung als nicht zugestellt behandelt werden. Am besten liest du dir mal den entsprechenden Text durch, hier.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich verstehe gerade nicht wirklich, warum man meint, dass ein Einschreiben als Bestätigung gilt. Das beweist doch lediglich das ein Brief an den Empfänger verschickt wurde. Ob es ein leerer Umschlag war, darin ein leeres Blatt oder einige Blätter Klopapier steckten, kann man wohl kaum nachweisen.

Und warum sollte der Vermieter die Kündigung nicht erhalten wollen? Wenn das Verhältnis doch schlecht ist, so sollte er doch froh sein, wenn der ungeliebte Mieter freiwillig kündigt. Sofern dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht der Fall sein sollte, würde ich dem Vermieter die Kündigung persönlich zustellen. Durchaus auch mit dem Hinweis, dass ich eine schriftliche Bestätigung wünsche oder auf seine Kosten dafür sorgen werden, dass ich diese bekomme. Ein Einschreiben gäbe es von mir nicht, eher eine notarielle Zustellung oder eine Zustellung mit Zeugen.

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» Trisa » Beiträge: 3317 » Talkpoints: 36,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde dann einfach noch einmal ein Einschreiben hinterher senden. Aber kein normales Einschreiben, wozu eine Unterschrift benötigt wird sondern ein Einschreiben mit dem Zusatz Einwurf. So gilt das Einschreiben dann als zugestellt, wenn es in den Briefkasten des Vermieters eingeworfen wurde. So ist A auf der sicheren Seite und muss nicht dem Vermieter begegnen, mit dem sie ja auf Kriegsfuß steht.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Jenna87w hat geschrieben:Ich würde dann einfach noch einmal ein Einschreiben hinterher senden. Aber kein normales Einschreiben, wozu eine Unterschrift benötigt wird sondern ein Einschreiben mit dem Zusatz Einwurf. So gilt das Einschreiben dann als zugestellt, wenn es in den Briefkasten des Vermieters eingeworfen wurde. So ist A auf der sicheren Seite und muss nicht dem Vermieter begegnen, mit dem sie ja auf Kriegsfuß steht.

Zusätzlich könnte man das ganze auch als Belegbrief verschicken. Das ist letztlich auch ein Einschreiben Einwurf, aber es wird vorher ein PDF davon gemacht. Auch die Zustellung wird im PDF belegt. Der Vermieter kann dann nicht behaupten, dass im Einschreiben nichts drin war. Um einen Belegbrief zu verschicken, sendest du das ganze an die Belegbrief GbR, die dann den ganzen Rest erledigt.

» Belegbrief » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,56 »


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