Das Einschreiben - Vorzüge und Nachteile

vom 09.11.2007, 21:41 Uhr

Und wie ist das mit dem Fax, kenne mich da nicht so gut aus, wird mit dem Zustellungsprotokoll auch der gesamte Inhalt des Faxes kopiert? Denn sonst wäre man ja wieder am Ausgangspunkt angelangt, also der Grund dafür, dass ein Einschreiben eben doch nicht sicher ist. ;)

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» Monk0512 » Beiträge: 52 » Talkpoints: 0,10 »



Monk0512 hat geschrieben:Und wie ist das mit dem Fax, kenne mich da nicht so gut aus, wird mit dem Zustellungsprotokoll auch der gesamte Inhalt des Faxes kopiert? Denn sonst wäre man ja wieder am Ausgangspunkt angelangt, also der Grund dafür, dass ein Einschreiben eben doch nicht sicher ist. ;)

Ich möchte nur kurz dazu Antworten, weil sich es hier wohl nicht lohnt einen extra Beitrag zu erstellen. Ja, man kann es so einstellen, dass das ganze Fax noch einmal mit ausgedruckt wird, zumindest bei den meisten Geräten.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Kann man auch manipulieren, genauso wie jemand beim Öffnen aussagen kann, dass es sich um einen Leeren Brief handelte.

Die Möglichkeit, dass jemand lügt, existiert immer - nur wenn dann das Gegenteil bewiesen werden kann, beispielsweise Sichtung der Unterlagen und Auffinden des Briefes sieht das der Staatsanwalt gar nicht gerne, am besten noch, wenn man dies beeidet hat.

Zur Rechtslage:

Ein Fax ist kein vollwertiger rechtsgültiger Beweis, siehe Fax kein vollwertiger Beweis wer es nicht glauben mag.

Auch ein Einschreiben ist kein vollwertiger rechtsgültiiger Beweis, siehe Einwurf Einschreiben kein rechtsgültiger Beweis - hierbei gilt, siehe Einschreiben Beweis dass ein Einwurfeinschreiben generell keinen rechtsgültigen Beweiswert hat, ein Einschreiben auch nur begrenzt unter den angesprochenen Voraussetzungen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich hatte mir schon gedacht, dass es da wieder einen Haken geben würde - das wäre einfach zu simpel gewesen, dann würde niemand mehr per Einschreiben versenden...

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» Monk0512 » Beiträge: 52 » Talkpoints: 0,10 »



Monk0512 hat geschrieben:
*steph* hat geschrieben:Des weiteren schreibe ich solche Briefe, die per Einschreiben rausgehen sollen, am PC und habe dann dadurch noch einen Nachweis.

Nein. Warum sollte ein auf dem PC geschriebener Brief ein Nachweis sein? Das ist ja wohl nicht dein Ernst!

Nachweis ist vielleicht falsch ausgedrückt. Aber ich habe bisher auf diese Art und Weise keine schlechten Erfahrungen gemacht. Was hat der potentielle Empfänger davon, wenn er behauptet, das Schreiben sei nie angekommen? Ich denke nach wie vor noch, man sollte sich nicht verrückt damit machen. Wenn man ganz auf
der sicheren Seite sein will, sollte man sich die Mühe machen und die Kündigung oder ähnliches persönlich vorbeibringen und sich das Schreiben vor Ort quittieren zu lassen...

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


"steph" hat geschrieben:Was hat der potentielle Empfänger davon, wenn er behauptet, das Schreiben sei nie angekommen?

Es ist doch klar welchen Vorteil wer hätte:

Empfänger:
Kann behaupten, das Schreiben nicht erhalten zu haben, wodruch rein rechtlich diverse Vorteile je nach Fall entstehen - beispielweise bei einer Reklamation kurz vor Garantieablauf, der Übersendung von wichtigen Dokumenten zu einem festen Termin oder bei einem Kündigungsschreiben, welches man nicht erhalten hat. Und hierbei gab es in der Vergangenheit schon oft Ärger, dass eben behauptet wurde, das Schreiben wurde nie abgeschickt oder sei nie angekommen.

Absender:
Kann behaupten, in den angesprochenen Beispielen, dass er das Schreiben abgeschickt hätte und der Empfänger es somit auch erhalten haben müsse aber sich wahrscheinlich stur stellt oder lügt.

Und es gibt noch mehr Vorteile in anderen Fällen die man durch ein "nicht abgeschicktes" Schreiben erhält, welches man behauptet abgeschickt zu haben oder durch ein erhaltenes Schreiben, wo man behauptet, es nicht erhalten zu haben. Sowas ist wikrlich, gerade bei Fristverletzungen, dauernd an der Tagesordnung im Zivilrecht, dass da um Verträge gestritten wird und nicht erhaltene oder abgesandte Schreiben an der Tagesordnung sind.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Gut zu wissen, ich habe bisher immer das teurere Übergabe Einschreiben genommen. Deine letzte Idee mit den zwei Zeugen ist ziemlich gut wenn ich das nächste Mal etwas Derartiges verschicken möchte, dann werde ich es auch so machen.

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Laufmasche hat geschrieben:Das einzige was man machen kann, wenn man das ganze als Fax schickt und sich eine Zustellprotokoll zukommen lässt. Das Einschreiben auch nicht das Wahre sind, das dürfte oder sollte jedem bekannt sein. Der Vorteil vom Einschreiben ist, das die Sendung noch versichert ist, wenn der Brief doch mal abhanden kommt, aber so als richtiger Nachweis ist es eben nicht zu sehen.

Neben dem Fax als zusätzliche Absicherung zum Einschreiben, könnte man das ganze auch als Belegbrief verschicken. Das ist letztlich auch ein Einschreiben Einwurf, aber es wird vorher ein PDF davon gemacht. Das PDF ist gegen nachträgliche Manipulation durch eine Zeitstempel-Signatur geschützt. Die Zustellung wird auch im PDF belegt.

Um einen Belegbrief zu verschicken, sendest du das ganze an die Belegbrief GbR, die dann den ganzen Rest erledigt.

» Belegbrief » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,56 »


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