Beratungsmangel der Bank - Schadensersatz und Beweispflicht

vom 26.02.2013, 20:17 Uhr

Vielleicht hat ja der eine oder andere von euch auch schon einmal die Erfahrung gemacht, dass die Beratung bei der Hausbank überhaupt nicht gut war. Ein Bekannter hat sich darüber am Wochenende jedenfalls beschwert. Er meint, dass er vom Mitarbeiter seiner Bank nur mangelhaft beraten wurde und dass er deshalb ziemlich viel Geld verloren hat.

Normalerweise achtet er bei einer Geldanlage besonders darauf, dass diese sicher ist und eben nicht nur auf die Höhe der Rendite. Das hat er dem Bankmitarbeiter auch gesagt, was bei der Beratung dann wohl aber nicht weiter berücksichtigt wurde.

Schon kurze Zeit später hat sich die empfohlene Geldanlage als nicht sicher herausgestellt. Welche Möglichkeiten hat man denn bei einer nicht zufriedenstellenden Beratung? Kann man als Kunde Schadensersatz geltend machen und wie sieht es da mit der Beweispflicht aus?

» emily erdbeer » Beiträge: 564 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Im Grunde genommen besteht die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen. Dabei muss er dies Beweisen können. Hat zum Beispiel der Berater bewusst falsche Angaben gemacht, oder das Risiko der Geldanlage verharmlost, besteht die Möglichkeit dagegen vorzugehen.

So etwas sollte aber nur mithilfe eines Anwaltes gemacht werden, der vorzugsweise mit solchen Sachverhalten umgeht. Sollten Beweise in Schriftform vorliegen, sind die Chancen oft gar nicht so schlecht, vor Gericht recht zu bekommen.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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