Werden Unfallwagen von den Versicherungen versteigert?

vom 23.02.2013, 14:03 Uhr

Ich habe mal gehört, dass man als Versicherer selber wählen kann, ob man von der Versicherung den vollen Wert des Fahrzeuges bekommt oder nur einen Teil und den Unfallwagen dann selber verkaufen kann. Oft bleiben dann aber die Autos im Besitz der Versicherung, weil der Versicherungsnehmer das Geld genommen hat und den Wagen nicht selber verkauft. Auch wenn es ein Totalschaden war oder wenn es kein Totalschaden war.

Zumindest habe ich mal gehört, dass Versicherungen diese Unfallwagen auch versteigern. Ich kann mir das nicht vorstellen. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine Versicherung einen Unfallwagen irgendwo lagert und abstellt. Gibt es Versteigerungen von Versicherungen, die Unfallwagen versteigern oder habe ich da was falsch verstanden?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich sehe da kein Problem, das Auto irgendwo abzustellen und beispielsweise im Internet zu versteigern. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Versicherungen Händler haben, die ihnen das Auto abkaufen. Es gibt ja Händler, die spezielle Unfallautos kaufen und wieder herrichten. Irgendetwas müssen die Versicherungen ja mit den Autos machen, die sie bekommen, wenn sie einen Totalschaden bezahlen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Die Versicherungen kaufen die Unfallautos ihren Kunden nicht ab! Das ist natürlich Quatsch und würde auch massive Interessenskonflikte mit sich bringen, wenn ein Versicherer den Wert für ein Fahrzeug bestimmen muss, welchen er dem Kunden auszahlt - und auf der anderen Seite dann selbst das Fahrzeug weiter verwertet.

Nach einem Unfall ist ein Schaden entstanden. Dieser Schaden wird dann von der Versicherung beglichen. Ist das Auto noch zu reparieren und würde die Reparatur 4000 Euro kosten (nach Gutachter oder Fachwerkstatt), dann bekommt das Unfallopfer die 4000 Euro und kann dann der Besitzer entscheiden, die Reparatur selbst zu machen oder aber wirklich die Fachwerkstatt ran zu lassen.

Bei einem Totalschaden (auch wenn der nur wirtschaftlicher Natur ist) ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert. Dabei spielt das Alter, der Zustand, die Laufleistung, die Ausstattung usw. eine wichtige Rolle. Zusätzlich ermittelt der Gutachter den Restwert des Unfallfahrzeugs. Der so ermittelte Betrag (Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts) wird dann dem Unfallopfer ausbezahlt. Man muss vielleicht wissen, dass der Restwert so angegeben ist, dass dazu auch Firmen genannt werden, welche das Fahrzeug zu dem genannten Restwert auch gleich abholen würden. Ob man darauf eingeht oder nicht, bleibt dem Kunden überlassen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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