Ist eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich?
Nehmen wir mal an, dass Frau und Herr X sich scheiden lassen wollen. Das Trennungsjahr haben sie hinter sich und es muss im Prinzip nur der Scheidungsantrag gestellt werden. Sie sind sich mit allem einig und wissen nicht, warum sie einen Rechtsanwalt brauchen sollen. Dieser würde sowieso keine Arbeit mit ihnen haben, weil sie beide genau wissen, was sie machen. In dem Trennungsjahr haben sie sich geeinigt mit allem und brauchen eigentlich nur noch den Stempel vom Gericht, dass sie geschieden sind.
Ist eine Scheidung ohne Anwalt eigentlich rechtlich möglich oder muss man zwingend wenigstens einen Anwalt haben. Wenn ja, warum muss man zwingend einen Anwalt haben und welche Aufgabe hat dann dieser Anwalt noch außer Geld zu kassieren?
Es muss mindestens ein Anwalt beauftragt sein, der dann den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Dies hat auch nicht den Grund, dass die Anwälte Geld kassieren können, ohne viel arbeiten zu müssen, sondern dass es möglichst reibungslos vor Gericht läuft und so das gerichtliche Verfahren so kurz wie möglich gehalten wird. In § 114 FamFG ist dieser Anwaltszwang geregelt.
Nein, eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Man kann die Kosten aber geringer halten, indem man sich einen gemeinsamen Anwalt nimmt. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht möglich, weil jeder der Ehepartner im Normalfall andere Interessen hat. Deshalb sind Scheidungen ja so teuer, weil die Ehe ein komplizierter Vertrag ist, bei dessen Auflösung so viel geklärt werden muss, dass nur ein Fachmann durchblickt. Den meisten Menschen ist gar nicht bewusst, was sie mit der Ehe für Verpflichtungen auch bezüglich ihrer Rente eingehen.
Wenn sich die Eheleute in allen Belangen einig sind, dann reicht ein Anwalt. Dieser wird von einem der Beiden beauftragt den Scheidungsantrag zu stellen und der andere Partner stimmt dann eben nur noch zu. Die Kosten können sich die scheidungswilligen Eheleute dann auch teilen und es ist eben die günstigste Variante einer Scheidung.
Wenn es also sonst nichts zu klären gibt, dann werden vor Gericht dann nur die Personalien vergleichen, danach wird der Scheidungsantrag nochmal verlesen und beide Eheleute müssen nochmal zustimmen. Danach kommt das Scheidungsurteil und die Sache ist erledigt.
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