Wie und wann kann man sich vor Gericht selbst verteidigen?

vom 25.02.2013, 22:03 Uhr

Wenn man vor Gericht einen Rechtsstreit oder ein Strafverfahren hat, könnte man sich da theoretisch auch selber vertreten oder ist man immer gezwungen einen Rechtsanwalt zu nehmen? Wenn man nun beispielsweise selber Jura studiert hat und Kenntnisse hat, kann man sich dann selber vertreten? Bei welchen Verfahren ist ein Rechtsanwalt zwingend nötig und warum? Bei welchen Verfahren kann man auch alleine eine Verteidigungsstrategie erstellen oder sich selber vor Gericht vertreten? Könnte man unter Umständen den Rechtsanwalt sparen oder gibt es eine Art "Rechtsanwaltspflicht"?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei schweren Anklagen, wo mit höheren Freiheitsstrafen zu rechnen ist, ist ein Verteidiger Pflicht. In dem Fall bekommt man einen Pflichtverteidiger zugewiesen, wenn man keinen eigenen Anwalt hat. Wenn du aber wegen einer Kleinigkeit vor Gericht stehst, wo keine Freiheitsstrafe zu erwarten ist und auch kein Berufsverbot, brauchst du keinen Verteidiger und kannst dich selber verteidigen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Im Strafprozess wird ein Strafverteidiger dann vorgeschrieben, wenn die Anklage sich auf ein Verbrechen bezieht (also Straftaten, bei denen ein Freiheitsentzug von mindestens einem Jahr angedroht ist), ein Berufsverbot möglich ist, jemand vorher in einer Anstalt war, ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird und so weiter, siehe § 140 StPO.

Sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht besteht vor Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und natürlich dem BGH grundsätzlich ein Anwaltszwang, siehe § 78 ZPO. Gemäß § 114 FamFG besteht auch bei Streitigkeiten vor dem Familiengericht ein Anwaltszwang, wobei es dort durchaus Ausnahmen geben kann.

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dann die Vertretung durch einen Anwalt vorgeschrieben, wenn das Verfahren an Oberverwaltungsgerichten oder gar am Bundesverwaltungsgericht stattfindet. Vor dem üblichen Verwaltungsgericht hingegen kann man sich durchaus selbst vertreten, siehe § 67 VwGO.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Soweit mir das bekannt ist, kann man nur beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz auf den Anwalt verzichten. Alle anderen Prozesse haben eine Anwaltspflicht. Wobei es selbst beim Arbeitsgericht nicht unbedingt sinnvoll ist, wenn man ohne Anwalt dort zur Verhandlung kommt. Denn entsprechende Fachanwälte haben viele Paragraphen einfach griffbereit, wo man selbst erst mal wieder dazu recherchieren müsste.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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