Schadensabwicklung oder -ablehnung Sonderkündigungsrecht?

vom 25.02.2013, 18:57 Uhr

Ich habe bisher noch keinen Schaden bei einer Versicherung gemeldet. Weder für das Auto noch bei meiner privaten Haftpflicht oder der Hausratversicherung. Aber eine Bekannte meinte, dass man, wenn man einen Schaden bei einer Versicherung meldet und dieser entweder abgelehnt wird oder gezahlt wird, dass man kündigen kann auch wenn die Versicherung noch nicht abgelaufen ist.

Ist das wirklich so, dass man, wenn man einen Schaden bezahlt bekommen hat oder wenn die Versicherung den Schaden ablehnt, weil es nicht unter den Versicherungsschutz fällt, einfach kündigen kann? Gilt da auch ein Sonderkündigungsrecht?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das stimmt. In solchen Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das aber für beide Seiten gilt. Näheres dazu findest du in den Unterlagen zu der Versicherung. Eigentlich möchten sich die Versicherungen das Recht zur Kündigung vorbehalten, damit sie Kunden, die häufige oder hohe Schäden melden, schnell aus dem Schutz der Versicherung ausschließen können. Die Versicherung geht dann davon aus, dass der Kunde noch häufiger Schäden meldet, und möchte somit dieses Risiko minimieren.

Da ein einseitiges Kündigungsrecht allerdings die Verbraucher unangemessen benachteiligen würde, gilt dieses Recht eben für beide Seiten. Und so kann auch der Kunde profitieren, wenn er durch Zufall kurz nach einem Schaden einen günstigeren Anbieter findet.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Da musst du dir die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Eigentlich müsste das zumindest vonseiten des Kündigungsrechts des Versicherungsunternehmers drinstehen. Die Rechte der Versicherungsnehmer können gesetzlich immer gestärkt werden. Du hast wahrscheinlich recht mit deiner Vermutung.

Daher würde ich auch nicht jeden kleinen Schaden der Haftpflichtversicherung melden, sonst könntest du schnell draußen sein. Ich denke nicht, dass man so leicht eine findet, die einen unter günstigeren Bedingungen aufnimmt. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Versicherungen untereinander Informationskanäle über ihre Kunden haben.

Das gilt natürlich nicht für alle Versicherungen. Eine Krankenversicherung, auch eine private, kann dir nicht kündigen, weil du krank bist. Auch die Autohaftpflicht wird nur teurer, aber dir wird nicht gekündigt, wenn du einen Schaden verursachst. Dieses Kündigungsrecht gilt wohl nur für die freiwilligen Sachversicherungen. Entscheiden tun das die jeweiligen Schadenabteilungen jeweiligen Versicherungsgesellschaft nach Sachlage.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 26.02.2013, 00:12, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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