Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung gedeckelt?

vom 24.02.2013, 13:28 Uhr

Neulich habe ich gehört, dass, wenn man zu häufig die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt, es ein Kündigungsgrund für die Versicherung ist. Stimmt das? Kann ich nicht, wenn ich wirklich einen Rechtsstreit habe die Versicherung in Anspruch nehmen, wenn ich in dem Jahr schon Rechtsstreits hatte? Muss ich dann damit rechnen, dass die Versicherung mir kündigt?

Ein Bekannter meinte, dass er hoch gestuft wurde bei der Rechtsschutzversicherung und eine Auflage bekam, dass er nun die nächsten 5 Jahre eine Selbstbeteiligung hatte und praktisch bei einem erneuten Rechtsstreit prozentual mit bezahlen musste. Dabei hatte er in dem Jahr nur ein Arbeitsrechtsstreit und ein Mietrechtsstreit. Und das bei "Anwalts Liebling". Und im Vertrag stand nichts drin, dass die Versicherung sich das vorbehält.

Gibt es das denn auch, dass man komplett aus der Versicherung geschmissen wird, wenn man zu viel Anwalt in Anspruch nimmt? Erfahren das dann auch die anderen Versicherungen oder kann man sich neu versichern in einer anderen Versicherung? Habt ihr so was schon mal erlebt?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich habe eine Rechtschutzversicherung, die ich allerdings bisher noch nie in Anspruch nehmen musste. Damals hatte ich aber gewisse Gründe eine abzuschließen. Als ich den Tarif abschloss, konnte ich selbst entscheiden, ob ich eine Selbstbeteiligung innerhalb der ersten zwei Jahre in Anspruch nehmen wollte oder nicht. Die Selbstbeteiligung hätte bei 150 Euro gelegen. Ich habe das gemacht, weil ich so 20 Euro Beiträge sparen wollte. Der Versicherungsagent hatte mir gesagt, sie hätten die Selbstbeteiligung eingeführt, damit die Leute nicht sofort wegen jedem Pillepup vor Gericht gehen wollen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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