Ohne KFZ-Versicherung Auto fahren - geht das?

vom 18.02.2013, 18:10 Uhr

Mein Ex-Freund hat mir neulich erzählt, dass er schon seit geraumer Zeit "schwarz", also ohne Versicherung Auto fährt. Komisch finde ich nur, dass das normalerweise gar nicht geht. Er hatte wohl eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die hat ihm aber den Vertrag gekündigt, weil er die Beiträge nicht Fristgemäß bezahlt hat.

Das kann ja alles sein, aber ich frage mich, wie das geht, dass man Auto fahren kann, ohne dass das Auto versichert ist? Meiner Ansicht nach geht das gar nicht, denn sobald die Versicherung einen Vertrag kündigt, geht doch diese Information sicher auch an die zuständige KFZ-Zulassungsstelle, so dass das Auto dann eigentlich abgemeldet wird, oder nicht?

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ja, das ist soweit richtig. Wenn die Versicherung nicht gezahlt wird, muss das Auto abgemeldet werden. Und man müsste eigentlich auch die Kennzeichen entwerten lassen. Das macht aber nicht jeder, sondern manche fahren einfach schwarz weiter. Oder nutzen zum Beispiel alte Kennzeichen oder gefakte. Kriminelle gibt es eben in allen Bereichen.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Das Auto, das nicht mehr versichert ist, wurde bestimmt auch bereits von Amts wegen abgemeldet. Deswegen ist es nicht mehr erlaubt, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Sobald eine Polizeistreife oder das Ordnungsamt den Wagen findet, wird mit Sicherheit die TÜV-Plakette entfernt. Es ist so, als ob der Wagen nie angemeldet war.

Im Übrigen macht sich dein Ex-Freund strafbar, wenn er ohne Versicherungsschutz fährt. Es ist also nicht nur eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern wir meiner Meinung nach zu Recht härter bestraft. Anscheinend fährt er sogar mit Vorsatz ohne Versicherung, was die Strafe noch erhöht. Sollte er von der Polizei erwischt werden, dann droht im Extremfall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine nicht geringe Geldstrafe.

Es ist auch richtig, dass dafür derart hohe Strafen verhängt werden. Wenn dein Ex-Freund ja nicht mal die Prämie für die Versicherung zahlen kann, wie will er bei einem verschuldeten Unfall für die anfallenden Zahlungen aufkommen. Hier gilt es zu bedenken, dass bei einem Personenschaden sehr schnell Forderungen von mehreren Hunderttausend Euro entstehen können. Ich würde niemals ein Fahrzeug auch nur anrühren, wenn ich weiß, dass es nicht versichert ist. Das würde ich auch deinem Ex-Freund empfehlen.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das Straßenverkehrsamt leitet diese Information das die Versicherung gekündigt hat meist an die Polizei weiter, und da kann es schon mal zu Verzögerungen von 1-6 Monaten kommen ehe jemand vor der Tür steht und die Kennzeichen dann entwertet. Allerdings zieht das meist dann schon Kosten nach sich, weil man meines Wissens nach mehrfach schriftlich dazu aufgefordert wird, die Kennzeichen entwerten zu lassen.

Wenn dein Ex Freund nun das Fahrzeug ohne Plaketten fahren sollte, dann kommt auf Ihn eine Strafe zu wie Ariola beschrieben hat. Sollte er dazu noch irgendwo Kennzeichen geklaut, Plaketten geklaut haben dann kommt noch Urkundenfälschung obendrauf und das wird dann ganz schön Teuer!

Alles in allem würde ich niemandem empfehlen ein KFZ zu bewegen wenn keine Versicherung mehr besteht. Ein Unfall kann immer passieren, und man muss nicht einmal selbst Schuld sein!

» SeSchu » Beiträge: 135 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es ist richtig, dass sich Dein Freund strafbar macht wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wird er erwischt, erwartet ihn also eine Geldstrafe. Mit einer Freiheitsstrafe ist wohl eher nicht zu rechnen. Außerdem kann sein Auto dann eingezogen werden, denn er handelt ja vorsätzlich.

Bei uns hier dauert es etwa vier Monate, bis die erste Meldung von der Versicherung beim Amt angekommen ist. Die Erfahrung musste ich machen, als ich einmal meine Versicherung gewechselt habe und die Meldung der neuen Versicherung versehentlich nicht beim Amt eingetroffen war, weil die einen Tippfehler hatten. Da kam dann die erste Aufforderung, dem Wagen still zu legen innerhalb von (ich glaube) drei Tagen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Dann dürfte schon mehrmals ein Mitarbeiter vom Straßenverkehrsamt bei deinem Ex-Freund gewesen sein. Die kommen dann nämlich, weil sie das Fahrzeug zwangsweise still legen müssen. Das Kennzeichen wird dann entwertet, in dem die Aufkleber für TÜV und ASU abgekratzt werden. Kann man deinen Ex-Freund nicht erreichen und das Fahrzeug an der Adresse auch nicht finden, so wird es an die Polizei gemeldet.

Damit steht das Kennzeichen dann auf der Fahndungsliste und das kann dann durchaus lange dauern, bis man mal erwischt wird. Ich selbst hatte da im letzten Jahr erst ein Erlebnis, was sich allerdings als Datenbankfehler raus gestellt hatte. Aber man wird dann dort, wo man erwischt wird, aus dem Verkehr gezogen und das Fahrzeug wird eben direkt still gelegt. Dabei werden dann, ja nach Fall, auch die Schlüssel und die Kennzeichen einbehalten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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