Gesamtschuldnerische Haftung immer schriftlich?
Nehmen wir mal an A und B sind seit einem Jahr verheiratet, jeder hat für sich sein Auskommen und regelt auch seine größeren finanziellen Angelegenheiten in Eigenregie. A kauft sich nun gegen den Willen von B einen Neuwagen und kommt nach einigen Monaten in permanente Schwierigkeiten die fälligen Kreditraten zu bedienen.
Das Autohaus macht Druck und urplötzlich sitzt B mit im Boot und prompt könnte ja die Frage aufkommen, ob B im Zuge einer gesamtschuldnerischen Haftung überhaupt verpflichtet ist die ausstehenden Zahlungen zu leisten? Müssten denn derartige Haftungsfragen in Form von einer Art Bürgschaft nicht schriftlich fixiert werden oder greift da irgend ein Automatismus?
Warum macht das Autohaus denn Druck und die Person nennen wir sie B sitzt mit im Boot? Wenn die Person A den Neuwagen als Kredit oder Finanzierung wie auch immer erhalten hat ohne die Person B, was will dann das Autohaus machen? Das geht nämlich nur wenn B gleich beim Kredit mit unterschrieben hat. In diesem speziellen Fall sitzt jetzt eigentlich nur A in der Tinte. B kann zwar freiwillig finanziell helfen aber eine Pflicht dazu gibt es nicht, wenn beide eben Gütertrennung betreiben und eigenständig wirtschaften.
Entscheidend ist, ob beide Personen für die Finanzierung haften. Das ist nur dann der Fall, wenn es einen gemeinschaftlich abgeschlossenen Kreditvertrag gibt. Hat nur A den Kredit als Kreditnehmer abgeschlossen, dann ist es egal, ob er mit B zusammenlebt oder das Auto gemeinschaftlich nutzt. Dann haftet natürlich nur A und B ist nicht mit im Boot.
Andersherum ist es aber natürlich so, dass im Fall eines gemeinschaftlichen Kredites A und B gesamtschuldnerisch haften. In diesem Zusammenhang interessiert nicht, ob A das Auto eigentlich gegen den Willen von B Finanziert hat. Hat B mit unterschrieben, besteht gesamtschuldnerische Haftung.
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