U25 Umzug auch ohne Zustimmung des Jobcenters möglich?

vom 19.02.2013, 02:10 Uhr

Eigentlich dachte ich immer, dass junge Erwachsene unter 25 Jahren, grundsätzlich die Zustimmung des Jobcenters benötigen, wenn sie auf staatliche Leistungen in Form von Hartz4 angewiesen sind. Umso verwunderter war ich gerade als ich auf der Homepage eines Jobcenter entdeckte, dass der Regelsatz für 18-24 in einer Bedarfsgemeinschaft 299,00€ beträgt und jener für Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters XX umziehen ebenso hoch ist. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass man bei einem nicht genehmigten Umzug dennoch genau dieselben Leistungen bekommt?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der Regelsatz für Hartz V-Empfänger ist doch nicht davon abhängig, wo derjenige wohnt, ganz egal, ob über oder unter 25. Ausschlaggebend ist nur, ob die angemietete Wohnung die Mietobergrenze nicht überschreitet. Was einem nicht zusteht, wenn man ohne die Zustimmung des Amts umzieht, sind Umzugskosten bzw. die Kaution wird nicht vom Amt übernommen.

Nur die Mietobergrenze gilt nicht für jeden gleich. Ein Beispiel: Liegt die Mietobergrenze bei 340 Euro Warmmiete und du lebst in einer Wohnung, die lediglich 320 Euro kostet, dann darf auch die neue Wohnung nicht teurer als maximal 320 Euro kosten. Liegen die Kosten drüber, muss das Amt nicht zahlen.

» Morla » Beiträge: 45 » Talkpoints: 3,74 »


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