Ratenkauf bei Neckermann

vom 29.11.2009, 14:46 Uhr

Eine Bekannte möchte bei Neckermann was auf Raten zahlen. Sie hat sich wohl auf der Internetseite auch schon über den Zins informiert und findet das Angebot ganz in Ordnung. Soweit ich weiß möchte sie sich da ein Wasserbett bestellen, die wären angeblich runtergesetzt und nun muss sie das haben. Kann es aber eben nicht alles sofort zahlen. Das Angebot gilt wohl nur noch eine Weile.

Nächstes Jahr fängt sie allerdings woanders an zu arbeiten, bekommt mehr Geld und könnte es auch sofort zahlen. Die Frage ist nun, ob man nun die 12 Monate die Rate X zahlen muss, oder ob sie die auch sofort begleichen kann?

Ich habe gesagt, dass ich mich mal erkundigen werde, konnte dazu allerdings im Internet auch nichts weiter finden, als dass man eben verschiedene Raten nehmen kann (4,8,12 usw.). Sie will eben im Dezember und Januar noch normal auf Rate zahlen, und dann quasi den Rest mit einem mal begleichen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich kenne mich ein wenig mit Neckermann.de aus und habe dort schon einiges gekauft, mit unter natürlich auch auf Raten. Bei Neckermann wird das so gehandhabt, das man eine Rechnung über den Ratenbetrag bekommt, dort steht dann drauf das man monatlich sagen wir mal 35,00€ überweisen soll. Dies ist der Mindestbetrag das heißt wenn dieser Betrag nicht auf dein Kundenkonto bei Neckermann eingeht dann bekommst du eine Mahnung.

Du kannst natürlich auch 100,00 €uro überweisen dann wird der Betrag gutgeschrieben und du musst z.B die nächsten 2 Monate keine Raten bezahlen. Das heißt du kannst auch den kompletten Restbetrag überweisen und hast dann bei Neckermann keine Schulden mehr. Also um auf deine Frage zu kommen. Natürlich ist es bei Neckermann möglich sofort den Restbetrag zu begleichen und die Raten mit einmal zu zahlen.

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» Fenatic » Beiträge: 11 » Talkpoints: 1,95 »


Schön, vielen Dank. Dann werde ich das so weitergeben. Der Zins wird dann sicherlich trotzdem für alle 12 (oder 4 oder was auch immer man nimmt an Monaten) Monate dazugerechnet, oder?

Bekommt man dann noch einmal irgendwie einen Brief von neckermann selbst? Ich selbst habe ja gedacht, dass man das eher mit Bankeinzug dann zahlt und nicht auf Rechnung, sonst müssen die ja einige Rechnungen rausschicken. So wäre es ja einfacher. In dem Falle wäre es dann aber schwerer, wenn man den Restbetrag gleich zahlen will.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Die Zinsen für den gesamten Ratenzeitraum müssen natürlich bezahlt werden. Bei Neckermann.de wird es so gehandhabt das man den Betrag monatlich überweisen muss, dazu bekommt man am Anfang genügend Überweisungsträger zugeschickt. Man kann sich allerdings auch bei Neckermann.de melden und ein Lastschriftverhahren vereinbaren. Sobald man den vollen Rechnungsbetrag (kann man online einsehen) bezahlt hat ist die Sache als bezahlt angesehen. Wie gesagt allerdings inklusive der monatlichen Zinsen.

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» Fenatic » Beiträge: 11 » Talkpoints: 1,95 »



Bei einem Ratenkauf könnte ich mir aber schon auch vorstellen, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung Seitens der angeschlossenen Kreditbank erhoben wird. Schließlich ist das eigentliche Geschäft der Warenverkauf und nicht die Vergabe von Darlehen.

Was sicher gar nicht statthaft wäre, wäre das Verlangen der gesamten, über die Zeit angefallenen Zinsen. Schließlich hat der Kunde in dem Fall, dass der Kredit früher beglichen wird, das Geld nicht in Anspruch genommen und der Schaden für die Bank reduziert sich dadurch, dass das Geld anderweitig verwendet werden kann.

Ich bin mir noch nicht einmal sicher, dass bei einer gewöhnlichen Kreditkündigung in dem Fall überhaupt eine Vorfälligkeit fällig werden darf. Doch wird sich ein solches Ablösen eines Kredits in den meisten Fällen trotzdem lohnen, weil die Versandhäuser doch in so ziemlich allen Fällen ihre Zinsen weit über dem normalen Niveau halten.

Letztlich würde ich an der Stelle Deiner Bekannten entweder auf das Bett verzichten oder eben das Risiko eingehen und abwarten, wie sich das Versandhaus verhält. Die Chance ist groß, dass das Ablösen problemlos gehen wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung eines Versandhauses handelt es sich meines Erachtens praktisch auch nur um eine Art Konsumentenkredit. Aus diesem Grund sollte es dem Kreditnehmer schon möglich sein, jederzeit Sonderzahlungen zu tätigen. Kosten dürften dafür eigentlich nicht entstehen. Vorfälligkeitsentschädigung sind ohnehin nur im Rahmen sehr großer und umfangreicher Finanzierungen, zum Beispiel bei Baufinanzierungen, üblich.

Wenn meine Annahme stimmt, dass Finanzierungen über Versandhäuser rechtlich Verbraucherkrediten entsprechen, dann liegt die Grundlage in einer jederzeitigen Tilgung durch den Kunden in einer neuen Kreditrichtlinie, die ungefähr Mitte letzten Jahres eingeführt wurde. Danach existieren keine Kündigungsfristen mehr und der Kreditnehmer ist jederzeit zur Tilgung berechtigt.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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