Rechts- bzw Staatsanwalt, Richter, Unterschiede im Studium?
Mein Neffe will irgendwann anfangen Jura zu studieren. Er ist im vorletzten Gymnasiumjahr. Er spricht oft davon, dass er irgendwann eine Karriere als Staatsanwalt machen will oder vielleicht sogar Richter werden will.
Worin unterscheiden sich die Studiengänge? Muss er sich zu Beginn des Studiums entscheiden, welche Richtung er verfolgen will oder wann ist es im Studium so weit, dass er sich entscheiden muss ein Rechtsanwalt, ein Staatsanwalt oder ein Richter zu werden?
Ich studiere derzeit Rechtswissenschaften im ersten Semester und musste mich noch nicht auf eine bestimmte Richtung festlegen, das wäre ja auch aberwitzig. Generell gesagt muss man das bis zur Beendigung des gesamten Studiums durch das zweite Staatsexamen nicht tun, erst dann sollte man durch die Bewerbung bei der zuständigen Behörde sein Interesse an einer Stelle als Richter oder Staatsanwalt bekunden. Die Voraussetzung ist indes nicht eine bestimmte Fachrichtung des Studiums, das Einzige, was hier zählt, sind extrem gute Noten, ist man nicht unter den Besten, hat man keine Chance, schon von Anfang an in den Staatsdienst zu gelangen und dort auch noch als Richter oder Staatsanwalt wirken zu dürfen.
Die Fachrichtungen im Studium, die man irgendwann wählen kann, dienen nicht der Spezialisierung auf eine bestimmte Berufsgruppe, sondern auf ein Fachgebiet, das hauptsächlich nach Interesse gewählt werden sollte. Ob man sich nun auf ein Fachgebiet das Strafrecht betreffend spezialisiert oder sich für internationales Wirtschaftsrecht interessiert, ist bei der Bewerbung sicherlich einen Blick des potentiellen Arbeitgebers wert, aber sicherlich nicht ausschlaggebend, da das Studium allumfassend ist und gerade durch das Referendariat diverse Teilbereiche und Berufsfelder abgedeckt werden.
Meinst du es gibt den Studiengang "Richter" oder "Staatsanwalt" ? Das ist natürlich Unsinn. Man studiert auch als Staatsanwalt normal Jura und das gleiche gilt, wenn man Richter werden will. Wichtig ist, dass man von Anfang an sehr gut ist und sich von der Masse abhebt und seinen Abschluss mit Prädikat macht. Man hebt sich damit deutlich von der Masse ab. Ab einer Bewertung von "vollbefriedigend" gilt ein Examen als Prädikatsexamen.
Beim Studium der Rechtswissenschaften gibt es eine Bewertung von 0 bis 18 Punkten. Ab 9 Punkten gilt ein Examen als vollbefriedigend. 18 Punkte erreicht man eigentlich nur dann, wenn man genial ist. Einer unserer Professoren sagte, dass man mindestens eine zweistellige Note anstrebend sollte, wenn man Erfolg haben will. Will man Richter oder Staatsanwalt werden, muss man schon ein kleines bisschen genial sein.
Wie ein Jurastudium aufgebaut ist, kann er sich ja selber durchlesen. Das gilt ganz normal auch, wenn man Richter oder Staatsanwalt werden will. Wichtig ist, dass man Volljurist ist, also beide Examen abgelegt hat. Anschließend gibt es noch ein paar Hürden, die man nehmen muss (zum Beispiel die Zeit als Richter auf Probe bestehen). Aber damit kann man sich später befassen. Wie gesagt, man muss wirklich sehr gut sein. Eine spezielle Ausbildung braucht man während des Studiums erst einmal nicht und soweit mir bekannt, spielen auch die Spezialisierungen noch keine Rolle.
Beim Jurastudium muss man in all den Rechtsgebieten Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht Scheine machen. Diese setzen sich aus Klausuren und Hausarbeiten zusammen. Natürlich hat man innerhalb des Rechtsgebietes gewisse Wahlmöglichkeiten. Dennoch unterschiedet sich das Studium nicht, wenn man Richter oder Rechtsanwalt werden möchte. Man schließt das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Anschließend absolviert man das Referendariat als Vorbereitungsdienst mit dem zweiten Staatsexamen. Erst danach ist man Volljurist.
Wenn man Staatsanwalt oder Richter werden möchte, dann muss man in beiden Staatsexamen mehr als 9 Punkte haben. Das schaffen nur wenige aus dem Jahrgang. Je besser man ist, umso höher sind die Chancen. Möchte man im öffentlichen Dienst arbeiten, sollte man mindestens 6 Punkte haben. Darunter sieht es schlecht aus. Wenn man als Rechtsanwalt arbeitet ist es wichtig, dass man den Abschluss hat. Allerdings gilt auch hier je besser die Noten umso besser die Chancen auf einen Job.
Übrigens kann man nur dann Staatsanwalt oder Richter werden, wenn dort auch eingestellt wird. Wenn nach dem Abschluss des Referendariats niemand gesucht wird, hat man leider Pech. Da kann man sich noch so viel Mühe bei den Abschlüssen geben. Aber in jedem Fall zahlt sich die Mühe bei einem guten Abschluss aus. Man hat auch in anderen Bereichen deutlich höhere Chancen.
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